Sachwerte / Immobilien

Neue Verjährungsfristen: Mehr Zeit für Mietauskünfte

ARAG Experten über ein mieterfreundliches Grundsatzurteil des BGH

12138562 / Pixabay

Wer in einer Stadt mit Mietpreisbremse wohnt, hat nur eine Möglichkeit, herauszufinden, ob der Vermieter sich an die örtlich vorgegebene Preisobergrenze für Mieten hält: Er muss seinen Vermieter um Auskunft über die Berechnungsgrundlagen bitten. Bislang konnte dieser sich aber weigern, wenn Mieter bereits seit mehr als drei Jahren in der Wohnung wohnten. Das hat sich nun aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) geändert: Der Anspruch auf Auskunft verjährt zwar immer noch in drei Jahren, aber die Verjährung beginnt laut den obersten Bundesrichtern erst, wenn der Mieter erstmals Auskunft verlangt. Die ARAG Experten erklären, welche positiven Folgen das Urteil für Mieter hat.

Was galt bisher?

Bisher ging man nach Auskunft der ARAG Experten davon aus, dass das Auskunftsrecht von Mietern zur Höhe ihrer Miete drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages verjährt. Informationen etwa über das Baujahr, etwaige Sanierungen oder die Vormiete konnten dann nicht mehr eingefordert werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung bei einer eventuell zu hohen Miete lässt sich aber ohne diese Informationen nur schwer begründen. Vor allem Mieter, die ihren Mietvertrag mit Einführung der Mietpreisbremse 2015 geschlossen haben, profitieren deshalb von der aktuellen BGH-Entscheidung von letzter Woche.

Worum ging es im Urteil?

Geklagt hatten gleich mehrere Mieter aus Berlin, die den Verdacht hatten, dass ihre Mieten zu hoch seien und damit gegen die örtliche Mietpreisbremse verstießen. Da der Abschluss der Mietverträge in allen Fällen mehr als drei Jahre zurücklag, weigerten sich die Vermieter, die nötigen Auskünfte zu geben und damit auch, die überzahlten Mieten zu erstatten. Sie beriefen sich dabei auf die Verjährungsfrist. Wie auch schon die Vorinstanzen in drei Fällen, entschieden nun die Richter des BGH zugunsten aller klagenden Mieter. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es zwar noch immer eine Verjährung des Anspruchs auf Auskunft gibt, allerdings tickt die Uhr erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter erstmals um diese Auskunft bittet oder die Miethöhe gegenüber dem Vermieter beanstandet. Stellt sich dabei heraus, dass die Miete zu hoch ist, können Mieter einfacher einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages geltend machen. In diesem Zusammenhang raten die ARAG Experten, solche Auskünfte immer schriftlich einzufordern, um in Streitfällen vor Gericht die nötigen Nachweise zu haben.

Was regelt die Mietpreisbremse?

In Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse darf ein Vermieter nur um maximal zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen. Allerdings gibt es laut der ARAG Experten Ausnahmen: Nach Modernisierungen der Wohnung oder wenn auch der Vormieter schon mehr als die ortsübliche Miete gezahlt hat und in Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Allerdings muss der Vermieter potenzielle Mieter darüber informieren .

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietrecht-ratgeber/

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 05 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben