Falls kein Immobilienkäufer zu diesem Zeitpunkt Interesse zeigt, gehen die Immobilien auf die jeweilige Depotbank über. Diese Vorgehensweise erfordert sowohl in- als auch ausländische Grunderwerbsteuer. Eine solche Belastung konnte erstmalig bei zwei geschlossenen offenen Immobilienfonds realisiert, so beim Degi Europa von Aberdeen Asset Management und beim P2 Value von Morgan Stanley Real Estate. Durch Zeitungsberichte wird spekuliert, dass beim Degi Europa zukünftig acht Millionen Euro Rückstellung an Grunderwerbsteuer fällig würden. Mit zehn bisher noch nicht verkauften Immobilien ging der Fonds, am Monatsanfang, an die Commerzbank über. Im selben Zeitraum wurden beim P2 Value, welcher durch die Depotbank Caceis verwaltet wird, erstmalig über drei Millionen Euro zurückgelegt. Die Übertragung von weiteren Immobilienfonds sind in diesem Jahr nicht mehr geplant, jedoch wird das kommende Jahr spannender, da vier weitere Fonds ausstehen (u.a. der Degi International und der Axa Immoselect), bei welchen die Auszahlungsquoten laut Ratingagentur Scope aktuell bei gerade einmal 23 beziehungsweise 10 Prozent liegen. Bezüglich der Grunderwerbsteuerbelastung durch Übertragung der Immobilien-Sondervermögen fand eine offene Kommunikation durch die Fondsgesellschaften statt. Trotzdem wird eine solche Steuerzahlung für den Großteil der Anleger unerwartet kommen. Eine politische Lösung ist jedoch noch nicht greifbar. Der Fondsverband BVI setzt sich für die Anlegerinteressen ein. Aktuell werden 82 Milliarden Euro in offenen Immobilien-Publikumsfonds verwaltet. Zur Jahresmitte befinden sich 19 Milliarden Euro nach Angaben des Immobiliendienstleisters DTZ in Fonds, die sich in der Abwicklung befinden.
Offene Immobilienfonds – Achtung Steuern
Offene Immobilienfonds in der Abwicklung haben drei Jahre Zeit ihre Immobilien zu verkaufen – dann geht das Sondervermögen an eine Depotbank über. Bitter für die Anleger: Bei diesem Übertrag wird Grunderwerbssteuer fällig. Die ersten zwei Fonds mussten jetzt Millionen zurückstellen. Zunächst wurden Anleger vor das Problem gestellt nicht mehr aus ihren Fonds raus zu kommen, derzeit erleiden ihre Anteile an den eingefrorenen Immobilienvermögen millionenschwere Belastungen. Die Ursache für dieses Problem ist das Erlöschen des Verwaltungsrechts einer Kapitalanlagegesellschaft für einen offenen Immobilienfonds nach dreijährigen Abwicklungsablauf.