Dass es sich bei Schiffsfonds um hochkomplexe Beteiligungen handelt, begünstigt nach der Erfahrung des Fachanwalts Schadenersatzklagen. „Mit der Komplexität geht ein hoher Erklärungs- und Beratungsaufwand einher, dem die Banken und Sparkassen in der Regel nicht genügt haben“, so Nittel und weiter: „In 30 Minuten bis 1 Stunde lässt sich ein Schiffsfonds einem unerfahrenen Anleger nicht erklären.“ Mehr Zeit haben sich die Berater aber in der Regel nicht genommen. Auch das finanzielle Interesse der Kreditinstitute an den überaus satten Provisionen wurde nur in wenigen Ausnahmefällen dem Kunden gegenüber offengelegt. Der Bundesgerichtshof fordert von den Banken und Sparkassen aber, ihre Kunden über diese „kickbacks“ umfassend zu informieren.
„In vielen Fällen lassen sich mit den Banken außergerichtliche Einigungen erzielen, in anderen müssen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.“ In Anbetracht der zahlreichen Möglichkeiten für Beratungsfehler sieht Fachanwalt Nittel gerade bei Schiffsfondsbeteiligungen gute Erfolgsaussichten für die Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.