Die Sicherstellung der Kosten für den Detektiv Medard Fuchsgruber und der Finanzierung der Fondskosten steht für den Fondschef in unmittelbarer Anhängigkeit zum Abkommen des Stillhaltens. Die Werthaltigkeit der Investition der geschlossenen Fonds von Selfmade Capital und NCI New Capital Invest ist weiterhin nicht geklärt. Die Diskussionen mit dem zuständigen Investmentmanager bezüglich der Erfüllbarkeit der möglichen Fondsansprüche und einer Fortführung oder Verwertung der entsprechenden Assets seien, laut den Angaben des Rechtsanwalts, im Gange. Eine Möglichkeit sei ein Verwertungspool, in welchem alle Fondsforderungen von Selfmade Capital und NCI zusammengefasst werden und aus welchem Zahlungen an die Fonds und letztlich an die Anleger getätigt werden. Ein eventueller Anlegerbeirat könnte eine transparente Basis schaffen, so der Rechtsanwalt. Der in Dubai ansässige Investmentmanager sei hinsichtlich dieser Lösung nicht abgeneigt, jedoch gibt es noch keine konkreten Informationen. Ein umfangreicher Fragenkatalog wird durch den Investmentmanager beantwortet werden, dies sei bereits zugesichert. Zudem kommen jedoch noch Schwierigkeiten, die den Fonds Panthera Global Trading A betreffen, welcher in Managed Futures investierte. Hier drohe ein möglicher Verlust der gesamten Einlagen, da anfängliche Verluste mittels spekulativen Investments abgedeckt werden sollten, was in der Endkonsequenz jedoch „höhere Verluste bis hin zum nunmehr gegebenen Totalverlust“ bedeute. Die angepriesene Gewinnbeteiligung pro Jahr von 11,6 Prozent sollte mit Investmentkündigung ausgezahlt werden. Den Anlegern wurden nach fünf Jahren Kapitalrückzahlungen in Höhe von 173 Prozent als möglich dargeboten, nach zehn Jahren immerhin in Höhe von 300 Prozent und nach 20 Jahren in Höhe von 898 Prozent.
Selfmade Capital und NCI – Lösung in Sicht?
Die Aufforderung in Richtung der Anleger zum Stillhalten hinsichtlich des geschlossenen Fonds der Anbieter Selfmade Capital und NCI New Capital Invest wurde vom Fondsinitiator Malte Hartwieg ausgesprochen, traf nur bei 1,6 Prozent der Anleger auf Widerspruch. Die Bitte wurde an die Fondsgesellschafter im April dieses Jahres gerichtet, der Verzicht auf Forderungen aus "Prospekthaftungs- und eventuell sonstiger Ansprüchen" soll nur vorläufig sein. Zu den betreffenden Anlegern, die noch nicht bereit sind das Moratrium zu unterzeichnen, nimmt der Rechtsanwalt Hartwiegs erneut Kontakt auf, so dass diese eine erneute Möglichkeit haben ihren Entschluss zu revidieren.