Sachwerte / Immobilien

Stellungnahme des VGF zu AIFM-Umsetzungsgesetz

Zur gestrigen öffentlichen Anhörung des Gesetzes zur AIFM-Umsetzung verfasste der Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) eine Stellungnahme, über 77 Seiten, welche versucht offene Frage zu klären. Der VGF vertritt die Anliegen der Emissionshäuser, weswegen Juristen des Verbandes einzelne Richtlinien des AIFM-Gesetzes kommentierten und gezielte Lösungsvorschläge für unklare Passagen vorbereiteten. Grundlegend wird der derzeitige Gesetzesentwurf von dem VGF befürwortet, da dieser die richtig Tendenz vorweisen kann, Anlegerklassenregulierung und die Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in deutsches Recht.

Die aktuelle Fassung setzt mittlerweile eine 60%ig Fremdkapitalquote für AIF (geschlossene Alternative Investment Fonds) an, Anleger haben weiterhin die Chance zwischen risikogemischten und nicht risikogemischten Fonds zu wählen, ebenfalls wird die Möglichkeit zu Innovationen durch die Zusammenstellung zulässiger Vermögensgegenstände nicht beeinträchtigt. Ein weiterer positiver Punkt ist die Markteintrittsbarriere für Anbieter, da alle geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb des Fondsmarktes zulassungsgebunden sind. Die Dezimierung der Schadensfallwahrscheinlichkeit durch ein Mehraugenprinzip durch Berichterstattungspflicht und Verwaltungsstellen erscheint solide, doch setzt dies eine zuverlässige Kontrollaufsicht voraus. Ein rigoroser Schutz kann jedoch nie gewährleistet werden, Ausreißer gibt es immer. Die Lücken des Gesetzesentwurfs werden laut VGF deutlich bei den Punkten Bestandschutz und Übergangsreglung. Die Vorschriften seien wenig orientiert an praktischer Umsetzung, da viele Fragezeichen entstehen. Wann und ob und in welchem Umfang die Neuregulierungen des Entwurfs des Kapitalanlagengesetzbuches umsetzbar sind. Die Formulierungen sind nicht eindeutig und müssen dringend überarbeitet werden. Im Fokus stehen die Themen des „Tätigens zusätzlicher Anlagen“ und die „Ausschließlichkeit der Verwaltung von ausinvestierten geschlossenen Fonds“, welche maßgeblich sind. Der VGF betont, dass vor allem die Rechtssicherheit in diesem Punkten vorhanden sein muss. Des Weiteren werden die Bedingungen für Anleger geschlossener Publikums-AIF als problematisch gesehen, eine ausbleibende Klärung schränkt die AIF-Kapitalanlagengesellschaften derart ein, dass flexible Reaktionen auf Marktveränderungen nicht mehr dem Anlegerinteresse entsprechen könnten.

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