Sachwerte / Immobilien

Trendthema Crowdinvesting: Was bekommen Investoren für ihr Geld?

Companisto erklärt, worauf Investoren achten müssen. Gewinnbeteiligungen allein sind für Investoren mit Renditeerwartungen zu wenig. Entscheidend ist eine Beteiligung bei Unternehmensverkäufen (Exits). Berlin, 02. August 2012 – Immer mehr Startups finanzieren sich über Crowdinvesting-Plattformen und erhalten neben dem benötigten Kapital auch viele Unterstützer, die das Startup durch Empfehlungen bekannt machen. Doch was bekommen eigentlich die Investoren für Ihr Geld und ihren Einsatz?

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Diese Frage dürfte bei der wachsenden Zahl von Plattformen und der großen Aufmerksamkeit für die sogenannte Schwarmfinanzierung in Zukunft immer wichtiger werden. Companisto (www.companisto.de), die Crowdinvesting-Plattform für jedermann, erklärt, worauf Anleger achten müssen und wodurch es Investoren bei Companisto möglich ist, auch an Unternehmensverkäufen zu partizipieren.

Gewinnbeteiligung

Bei fast allen Crowdinvesting-Plattformen erhalten die Mikroinvestoren eine Gewinnbeteiligung. Das heißt: Erwirtschaftet das crowdfinanzierte Startup einen Gewinn, zahlt es den Investoren eine Dividende aus. Investoren sollten dabei darauf achten, dass die Vertragslaufzeit mit dem Startup möglichst lange währt. Denn junge Unternehmen machen in der Regel in den ersten Jahren keine Gewinne, sondern investieren jeden eingenommenen Euro in ihr weiteres Wachstum. Erst nach diesen Wachstumsjahren werden Gewinne an Anteilseigner ausgezahlt. Läuft die Beteiligung vorher aus, werden die Investoren nicht mehr an den Gewinnen beteiligt. Eine Gewinnbeteiligung wird daher vor allem durch längere Vertragslaufzeiten lukrativ. Empfehlenswert sind mindestens acht Jahre.

Beteiligung beim Unternehmensverkauf (Exit)

Entscheidend ist jedoch, dass Investoren auch bei einem Unternehmensverkauf (Exit) beteiligt werden. Dies ist bei vielen Crowdinvesting-Plattformen nicht der Fall. „Ein professioneller Investor möchte immer auch an Erlösen aus einem Unternehmensverkauf beteiligt werden. Es gibt keinen Grund, Mikroinvestoren anders zu behandeln“ so Tamo Zwinge, Gründer und Geschäftsführer von Companisto. Tamo Zwinge war mehrere Jahre Rechtsanwalt bei der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients tätig. Als erste Crowdinvesing-Plattform hat Companisto daher sein Modell auf eine Beteiligung der Investoren am Exit optimiert.

Das Paradebeispiel für einen gelungenen Exit ist der des amerikanischen Startups Instagram, das von Facebook erst kürzlich für eine Milliarde Dollar aufgekauft wurde – Gewinne hatte Instagram bis dahin keine gemacht. Mit einer reinen Gewinnbeteiligung hätten Investoren von diesem Verkauf nicht profitiert. Einzig Investoren, die auch an Exit-Erlösen beteiligt waren, konnten durch den Verkauf hohe Profite erzielen. Wer finanziell am Verkauf eines Startups partizipieren möchte, sollte sich die Beteiligungsmodelle der Plattformen deshalb sehr genau anschauen und sicherstellen, dass die Beteiligungsverträge von Experten entworfen wurden.

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