Warum kam es zu einer Neuregelung der Maklercourtage?
KURT FRIEDL: Es gab in Deutschland uneinheitliche Regelungen bzw. Regelungen, die nicht der tatsächlichen Leistungserbringung entsprachen. In fünf Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen – hat der Käufer die gesamte Provision bezahlt, was nicht leistungsgerecht ist. Darüber hinaus befinden wir uns anhaltend in einem Verkäufermarkt mit einer starken Verhandlungs- position des Verkäufers gegenüber dem Käufer und dem Makler. Der Besteller – dies ist in der Regel der Verkäufer – hat seine Machtposition vielfach ausgenutzt und der Makler hat dem Verkäufer zur Erlangung des Auftrags seine Dienste honorarfrei angeboten. Die von uns gemeinsam mit neun führenden Maklerunternehmen in Auftrag gegebene Studie des Berliner Consulting-Unternehmens DIW Econ hat Transparenz geschaffen und letztendlich mit zur Neuregelung geführt.
Wie kann man die Neuregelung kontrollieren?
KURT FRIEDL: Es gibt einen doppelten Kontrollmechanismus: Zum einen könnenstaatliche Behörden über Paragraph 34c Gewerbeordnung die Maklertätigkeit kontrollieren. Der beste Kontrolleur wird aber der Käufer sein, denn sobald die Neuregelung – voraussichtlich Anfang 2021 – in Kraft tritt, kann und wird er seine Rechte einfordern.
Gibt es einen hohen Prozentsatz an Maklern mit Anpassungsbedarf?
KURT FRIEDL: Für unser Netzwerk ergeben sich durch die Neuregelung keine großen Auswirkungen,
da unsere Makler schon seit jeher die Doppelmaklertätigkeit ausüben – sie sind für beide Seiten tätig. Darüber hinaus werden unsere Makler schon in der Ausbildung daraufhin geschult, dass beide Parteien, also Verkäufer und Käufer, je zur Hälfte die Provision bezahlen. Insofern gab es auch keinen Aufschrei von RE/MAX-Maklern in den fünf Bundesländern, in denen die Neuregelung nun zu einem Provisionssplit führt. Bei vielen der rund 60.000 bis 70.000 Makler in Deutschland außerhalb unseres Netzwerks ist der Anpassungsbedarf allerdings mit Sicherheit sehr hoch.
Wie können Sie Immobilienverkäufer darüber informieren?
KURT FRIEDL: Die Verkäufer werden von der Neuregelung der Maklerprovision zum einen aus der Presse erfahren bzw. der Makler wird sie proaktiv informieren.
Warum hat RE/MAX das früher schon so gehandhabt?
KURT FRIEDL: Es geht um korrekte Bezahlung der Maklervergütung. Beide Seiten, Verkäufer und Käufer, bestellen Leistungen vom Makler – er sollte daher auch von beiden Seiten bezahlt werden. Bei RE/MAX wurde dieser Grundsatz schon immer so gehandhabt und er ist in unserem Ehren- Kodex verankert.
Vielen Dank für das Gespräch.
Als CEO und Gesellschafter von RE/MAX Germany kann Kurt Friedl auf über 40 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbranche zurückblicken.
Friedl ist Vorstandsmitglied im BVFI Bundesverband für Immobilienwirtschaft.