Dies bedeutet eine Entwicklung hin zu mehr Verbraucherschutz für private Bauherren. Dennoch gibt es auch noch Handlungsbedarf, damit das Verbraucherschutzniveau an einigen Punkten nicht hinter den Status quo zurückfällt:
Bis zum Jahr 2020 werden jährlich mindestens 350.000 neue Wohnungen entstehen müssen, um die anhaltend hohe Nachfrage ansatzweise bewältigen zu können, so eine Prognose des Bundesbauministeriums. Um dieses Ziel zu realisieren, müssen nach Einschätzung des Ministeriums private Bauherren und Erwerber jährlich rund 100.000 neue Eigenheime und Eigentumswohnungen beisteuern. Vorsichtig geschätzt müssten private Bauherren und Erwerber dafür ein Investitionsvolumen von 25 bis 30 Milliarden Euro aufbringen.
„Private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum repräsentieren eine bedeutende Verbrauchergruppe mit einem großen wirtschaftlichen Engagement, deren Interessen wirksamer als bisher geschützt werden müssen“, so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund e.V. Der vorliegende Regierungsentwurf mit seinen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen trage dem in vielen Punkten Rechnung. So entspricht die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände und ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz. Das erstmals vorgesehene gesetzliche Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit Verbrauchern ist nach Ansicht des BSB ein unverzichtbares Instrument, um Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen zu schützen. Ebenso mindern die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Bauzeit, zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken der Verbraucher.
Darüber hinaus besteht aber an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Unzureichend ist derzeit beispielsweise noch die gesetzliche Definition des Verbraucherbauvertrags: Von der Schutzregelung im Regierungsentwurf erfasst werden momentan nur große Bauvorhaben und erhebliche Umbaumaßnahmen. Unbedingt berücksichtigt werden müssen nach Ansicht des BSB aber auch die Wiederherstellung eines Bauwerks, der Umbau nur eines Teils des Gebäudes und der Hausbau unter der Regie eines Architekten. „Ohne die Aufnahme auch von diesen Bauverträgen sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsleistungen in die Definition des Verbraucherbauvertrags droht an dieser Stelle eine Absenkung des bisherigen Verbraucherschutzniveaus. Das kann vom Geset-geber nicht gewollt sein“, so Mauel. Gleichwohl kommt es jetzt darauf an, dass der Regierungsentwurf zügig Gesetzeskraft erlangt. Nur so können die Verbraucher gerade auch in der aktuellen Phase starker Bauaktivitäten wirksamer geschützt werden. „Zudem bietet sich mit dem Entwurf für den Gesetzgeber die große Chance, das mit dem Koalitionsvertrag gegebene Versprechen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht nun einzulösen“, erklärt Mauel.
Die Positionen und Forderungen des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) sind in einer Stellungnahme des Vereins zum vorliegenden Regierungsentwurf zusammengefasst. Deren Wortlaut finden Sie hier.