Sachwerte / Immobilien

Vielleicht doch ein Paragraph 34i?

Die Finanzkrise wurde geprägt durch Verbraucher, welche ihre Eigenheime zwangsversteigern mussten, da sie ihre Hypotheken nicht mehr begleichen konnten. Dieses Bild zog sich durch eine Vielzahl der Europaländer. Aufgrund dessen verabschiedete der EU-Ministerrat eine neue Richtlinie zu Wohnungskrediten im Januar. Im Mittelpunkt steht die verantwortungsbewusste Vergabe von Krediten, die europaweit normiert ist. Der Verbraucherschutz bezüglich zu hoher Gebühren sowie die Verbesserung der Kundeninformierung wurden bedacht.

Die Zielgruppe wird durch kleine und mittlere Unternehmen sowie durch Verbraucher gebildet. Ein direkter Angebotsvergleich wird durch ein neues standardisiertes EU-Informationsblatt (ESIS) gegeben, ebenso muss die Bewerbung von Hypothekarkrediten mit transparenter Angabe des effektiven Jahreszinssatzes und jeglicher anderer Kosten erfolgen. Hinsichtlich der Beratungsdienstleistungen und der Zulassung von Kreditvermittlern gelten neue Qualitätsstandards. Mit der Registrierung in einem Mitgliedsstaat der EU, kann der Vermittler EU-weit agieren. Für die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen in nationales Recht wird den einzelnen EU-Ländern eine Zwei-Jahres-Frist eingeräumt. Hierzulande beinhaltet der Paragraph 34c im Gewerberecht bereits die Darlehnsvermittlung. Des Weiteren wird eine Berufshaftpflichtversicherung eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Kreditvermittler. Die Regulierung der Kreditvermittlung soll in Abstimmung mit dem Vorhaben der Berliner Koalition bezüglich der Regulierung der Immobilienmakler stattfinden. Um Darlehen zu vermitteln, muss außerdem ein Nachweis von Fähigkeiten und Wissen über die Gestaltung, das Anbieten und den Abschluss von Kreditverträgen und die Beratungsdienstleitung erbracht werden. Der Umgang mit erfahrenen Kreditvermittlern bleibt bisher noch offen. Die Richtlinie ist verbraucherfreundlich, da ein generelles Recht besteht eine frühzeitige Zurückführung der Kredite vorzunehmen und so die verbleibende schuldenhöhe zu mindern. Die Berücksichtigung einer „fairen Kompensation für Kosten, die direkt und exklusiv auf frühzeitiger Rückzahlung beruhen“ bleibt bei der Umsetzung den EU-Staaten vorbehalten. Nichtsdestotrotz sollte dies auf Einzelfälle beschränkt werden. Derzeitig ist noch nicht geklärt wie hoch die Anzahl der davon betroffenen Vermittler sein wird, aber eine Umfrage im vergangene Jahr ergab, dass 60 Prozent der AfW-Mitglieder die Vermittlung von Krediten für Wohnimmobilien vornehmen.

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