Sachwerte / Immobilien

Vorsicht beim Immobilienkauf: Böse Überraschungen durch einschränkende kommunale Vorschriften

Wer ein Haus kaufen, bauen oder energetisch sanieren möchte hat bei seinem Vorhaben einiges zu beachten. Ganz besonders wenn es um die optimale Heizungstechnik geht.

Die Allianz Freie Wärme empfiehlt zukünftigen Haus- und Immobilienbesitzern, sich frühzeitig über die erlaubten oder auch nicht erlaubten Möglichkeiten der Wärmeerzeugung zu informieren. Oft sind in Wohn- und Gewerbegebieten durch kommunale Vorschriften Anschluss- und Benutzungszwänge an die Nah- bzw. Fernwärme oder Verbrennungsverbote verhängt. Und ist erst einmal der Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrag unterschrieben, sind die meist nachteiligen Auswirkungen so genannter kommunaler Eingriffe kaum noch rückgängig zu machen. Es drohen langfristige Wärmelieferträge und keine Wechselmöglichkeiten zu anderen Anbietern oder Heizungstechniken. Verbraucher sind so in ihren Möglichkeiten der Wärmeerzeugung stark eingeschränkt und meistens von einem Energieversorger langfristig abhängig.

Auf stark einschränkende Vorschriften und Verbote achten

Neue Bauleitplanverfahren, Brennstoffverordnungen, Fernwärmesatzungen und ähnliche Anordnungen sind zum Beispiel konkrete Anzeichen für mögliche, die Heizungswahl stark einschränkende Vorschriften. Diese kann man normalerweise in den Bauämtern der Kommunalverwaltungen erfragen oder den Sitzungsplänen und -berichten der Gemeinde- und Städtegremien entnehmen. Zukünftige Immobilienbesitzer sollten deshalb Kauf- und Mietverträge vor der Unterzeichnung ganz genau lesen. „Will man sich gemeinsam mit anderen Bürgern gegen diese Reglementierungen wehren, bleiben in diesen kommunalen Entscheidungsprozessen oft nur vier bis sechs Wochen Zeit, die man hat, um die nachweislichen Vorteile dezentraler Heizungstechnologien vorzubringen“, empfiehlt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz Freie Wärme.

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