Vermögen zu stiften, hat eine lange Tradition. Im Mittelalter wurden Altarbilder oder ganze Bauwerke, insbesondere Kirchen gestiftet. Solche Stiftungen waren Teil der Jenseitsvorsorge: Wer zu Lebzeiten viel gestiftet hat, hatte vor dem jüngsten Gericht mehr vorzuweisen und konnte sich Hoffnungen auf einen freundlicheren Empfang an der Himmelspforte machen. Heute dienen Stiftungen der dauerhaften Verwirklichung einer Idee im Diesseits. Wenn sie der Förderung des Gemeinwohls gewidmet sind, genießen sie Steuervorteile. Dafür hat ihnen der Gesetzgeber allerdings auferlegt, das ihnen überantwortete Kapital erhalten zu müssen. Dabei sollen sie möglichst kein Risiko eingehen. Jahrzehnte lang erschöpften sich Stiftungsinvestments entsprechend in Anleihen von Staaten höchster Bonität und Rentenpapieren. Im andauernden Niedrigzinsumfeld ist diese Anlagepolitik aber noch nicht einmal geeignet, einen Inflationsausgleich zu schaffen, und das Stiftungskapital droht abzuschmelzen. Das Problem dabei: Stiftungen unterstehen dem Aufsichtsrecht, das anders als etwa das Zivilrecht kaum Ermessensspielräume hat. Verstöße gegen das Gebot des Kapitalerhalts können zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, was für eine Stiftung schnell den Garaus bedeuten kann. Alternativen sind gefragt.
Wenn Vermögen stiften geht
Vermögen zu stiften, hat eine lange Tradition. Im Mittelalter wurden Altarbilder oder ganze Bauwerke, insbesondere Kirchen gestiftet. Solche Stiftungen waren Teil der Jenseitsvorsorge: Wer zu Lebzeiten viel gestiftet hat, hatte vor dem jüngsten Gericht mehr vorzuweisen und konnte sich Hoffnungen auf einen freundlicheren Empfang an der Himmelspforte machen. Heute dienen Stiftungen der dauerhaften Verwirklichung einer Idee im Diesseits. Wenn sie der Förderung des Gemeinwohls gewidmet sind, genießen sie Steuervorteile. Dafür hat ihnen der Gesetzgeber allerdings auferlegt, das ihnen überantwortete Kapital erhalten zu müssen. Dabei sollen sie möglichst kein Risiko eingehen. Jahrzehnte lang erschöpften sich Stiftungsinvestments entsprechend in Anleihen von Staaten höchster Bonität und Rentenpapieren. Im andauernden Niedrigzinsumfeld ist diese Anlagepolitik aber noch nicht einmal geeignet, einen Inflationsausgleich zu schaffen, und das Stiftungskapital droht abzuschmelzen. Das Problem dabei: Stiftungen unterstehen dem Aufsichtsrecht, das anders als etwa das Zivilrecht kaum Ermessensspielräume hat. Verstöße gegen das Gebot des Kapitalerhalts können zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, was für eine Stiftung schnell den Garaus bedeuten kann. Alternativen sind gefragt. Lesen Sie den kompletten Artikel