Am 23. Februar 2018 tritt die Weiterbildungspflicht für Makler in Kraft.
Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst beschlossen werden.
AfW Mitglieder berichten, dass Darlehensvermittler zur Zeit von einigen ihrer Geschäftspartner aufgefordert werden, diesen bis zum 31.03.2016 eine Erlaubnis gem. § 34i GewO vorzulegen, um weiter Geschäft einreichen zu können.
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Die Politik hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Märkte.
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