Bundesregierung rudert zurück: Kleiner § 34c reicht für die Immobiliardarlehensvermittlung aus
Am 26.02.2016 hat der Bundesrat den Weg für das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie freigemacht.
Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.