VDH warnt vor provisionsorientierter „Pseudo-Beratung“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 30.03.2016, Akz.: 9 U 171/15, die Kündigung eines seit über 22 Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
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