Bundesregierung beseitigt ewiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen zum 21. Juni 2016
Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die Beseitigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts beschlossen.
Das Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, erlischt nun zum 21. Juni 2016.