Gebäudeenergiegesetz muss für private Bauherren angepasst werden
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung durch die Vereinheitlichung der drei unabhängig beschlossenen Gesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG ein vereinfachtes Energiesparrecht auf den Weg bringen.