Die mit dem Beitritt zum Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb verbundene Umsetzungsprüfung läuft nach Plan: In gut 200 Unternehmen haben mittlerweile Wirtschaftsprüfer die Umsetzung des Kodex‘ für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung dokumentiert.
Nachdem zum Vorjahresstichtag bereits mehr als 150 Unternehmen den positiven Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers vorgelegt hatten, reichten bis zum 30. April 2016 rund 50 weitere Unternehmen ihren Prüfbericht beim GDV ein. Damit haben sämtliche Unternehmen, die dem Kodex in 2013 oder 2014 beigetreten sind, die Umsetzung des Kodex‘ innerhalb der vorgeschriebenen Frist von unabhängiger Seite prüfen lassen.
Hat ein Versicherungsunternehmen den Verhaltenskodex akzeptiert, setzt es die Anforderungen aus dem Kodex in unternehmensinterne Regeln um. Im Abstand von zwei Jahren kontrollieren Wirtschaftsprüfer, ob diese Regeln dem Verhaltenskodex entsprechen. Den ersten Prüfungsbericht muss das Unternehmen vier Monate nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres nach Beitritt vorlegen. Der GDV veröffentlicht die Prüfungsberichte online.
Die große Bedeutung der freiwilligen Selbstverpflichtung hat kürzlich auch BaFin-Präsident Felix Hufeld im Interview hervorgehoben: „Beim Vertriebskodex der Versicherungsbranche kontrollieren Wirtschaftsprüfer, ob die Verpflichtungen eingehalten wurden – und das Ergebnis wird publiziert. Ein reines Lippenbekenntnis wäre nicht zielführend.“
Schon 2010 hat der GDV einen Verhaltenskodex für den Vertrieb eingeführt. Er wurde im November 2012 weiterentwickelt und um wesentliche Bestandteile in den Bereichen Compliance und Weiterbildung von Vermittlern ergänzt. Des Weiteren ist seitdem die obligatorische Prüfung durch Wirtschaftsprüfer in regelmäßigen Abständen vorgegeben. Seit 1. Juli 2013 können sich Versicherungsunternehmen zu dem erweiterten Verhaltenskodex und seinen Leitlinien bekennen. 228 Versicherungsunternehmen sind ihm inzwischen beigetreten.
Die 15 wichtigsten Standards hat Austrian Standards soeben in einem Sammelband publiziert – Berechnung von tatsächlicher Wohnfläche oder Rauminhalt, Erfassung und Beurteilung des Umweltzustands vorgenutzter Flächen oder Fragen der Energieeffizienz. Das alles sind Themen bei der Bewertung von Immobilien. Und es gibt noch ein Vielzahl von Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Standardisierte Kriterienkataloge oder Bewertungsregeln haben deshalb Tradition in der Immobilienwirtschaft. Erste Leitfäden lieferten im England der 1860er Jahre sogenannte Red Books.
Vieles hat sich im Bauwesen und in der Immobilienwirtschaft seither geändert – so sind etwa die Themen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Dienstleistungsqualität immer mehr in den Vordergrund gerückt -, weshalb es rund um die Bewertung von Gebäuden und Liegenschaften eine Reihe von Standards zu berücksichtigen gilt, will man hier seriös vorgehen. Die nach Expertenmeinung 15 wichtigsten ÖNORMEN dieses Fachgebiets hat Austrian Standards nun im Volltext in der neuen Normensammlung „Immobilienbewertung und Nachhaltigkeit“ zusammengefasst.
Denn der „Klassiker“ ÖNORM B 1800 „Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken und zugehörigen Außenanlagen“ allein sei zu wenig, wie Mag. Alexander Bosak, Vorsitzender des Vorstands von „immQu – Verein zur Förderung der Qualität in der Immobilienwirtschaft“, im Vorwort dazu schreibt, „da die zunehmende Bedeutung der Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für die Wertermittlung aus heutiger Sicht nicht ausreichend berücksichtigt wird“.
Deshalb wurden auch die in der Branche noch weitgehend unbekannte ÖNORM EN 15643 zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden in die Normensammlung mitaufgenommen. Die Dimensionen Umwelt, Soziales und Ökonomie spielen dabei eine gleich gewichtete Rolle. Ergänzend dazu finden sich noch zwei Standards zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dieses Kompendium ist somit ein neues Standardwerk für Immobilientreuhänder und für alle, die in diesem Bereich tätig sind bzw. gerade ausgebildet werden. Es bietet die gesicherte Grundlage für fundierte Bewertungsergebnisse und hilft, Compliance-Fallen zu vermeiden.
Kunden werden digital verwöhnt – allerdings nicht von ihren Banken. Während in vielen Branchen umfassende SelfService-Angebote, Online-Abschlussfähigkeit von Produkten, Auftragstransparenz und Abwicklung in Echtzeit seit Jahren
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