ETF / Zertifikate

Handelsaktivitäten der Anlageberater in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 deutlich unter Vorjahresniveau

Einbruch der Aktienmärkte verunsichert Fondsanleger – Handelsaktivitäten sinken über drei Monate – ETF-Nachfrage geht ebenfalls zurück – Mittelzuflüsse dennoch höher als Abflüsse

Aschheim, 12. April 2016. „Der überraschende Einbruch an den Aktienmärkten zu Beginn des Jahres hat offenbar dazu geführt, dass viele Anlageberater erst einmal abgewartet haben, um die neuen Rahmendaten einzuordnen“, sagt Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase. „Zumindest signalisiert das ebase-Fondsbarometer für die ersten drei Monate des laufenden Jahres einen deutlichen Rückgang der Handelsaktivitäten bei unseren angeschlossenen Vertriebspartnern gegenüber 2015.“ Im Januar lag der Indexwert mit 92 Punkten zwar über dem Niveau von Dezember 2015, jedoch deutlich unter dem Durchschnittswert des Jahres 2015 mit einem Wert von 100. Im Februar und März sind die Handelsaktivitäten noch weiter zurückgegangen und notierten Ende März bei nur 82 Indexpunkten. Auch bei ETFs haben die Handelsaktivitäten zuletzt deutlich nachgelassen. Nach einem Zwischenhoch von 109,8 Indexpunkten im Januar notierten diese im März schließlich nur noch bei 80,3 Punkten. 

„Die gute Nachricht des ersten Quartals 2016 ist, dass zwar weniger gehandelt wurde, diese Aktivitäten aber mit steigender Tendenz zu Mittelzuflüssen geführt haben“, führt Rudolf Geyer weiter aus. Die Betrachtung der einzelnen Monate zeigt zum Beispiel, dass im Januar 2016 Aktienfonds von den angeschlossenen Beratern noch überwiegend verkauft wurden. Der Kaufquotient für Aktienfonds lag bei 0,77, der für die übrigen Fonds inklusive Indexfonds bei 0,85. Im Februar verbesserte sich das Bild. Käufe und Verkäufe bei Aktienfonds glichen sich in etwa aus, ebenso wie über alle Fondskategorien insgesamt hinweg. Im März ist der Kaufquotient schließlich auf 1,4 geklettert, was bedeutet, dass die Mittelzuflüsse die Abflüsse um 40 Prozent überragten. Insbesondere Aktien-, Misch- und Rentenfonds waren im März bei den angebundenen Beratern wieder gefragt.

Insgesamt liegt der Kaufquotient für die vergangenen drei Monate über alle Fondskategorien bei 1,04, was bedeutet, dass die Zuflüsse die Abflüsse immerhin um 4 Prozent übertrafen. Im positiven Bereich befinden sich insbesondere Indexfonds, geldmarktnahe Fonds sowie Mischfonds. Demgegenüber überwiegen bei Dachfonds, Geldmarkt- und Rentenfonds im ersten Quartal 2016 die Abflüsse.

Deutlich besser verlief die Entwicklung bei ETFs. Obwohl auch bei den börsennotierten Indexfonds die Handelsaktivitäten im ersten Quartal 2016 markant unter dem Vorjahresniveau lagen, signalisierte doch der Kaufquotient von 1,97 ein unverändert hohes Anlegerinteresse, bei dem die Käufe fast doppelt so hoch ausfielen wie die Verkäufe. In der Betrachtung der einzelnen Monate zeigt sich auch hier eine steigende Tendenz. Im Januar lag der Kaufquotient für ETFs bei 1,71, was einen Überhang der Nachfrage um 71 Prozent bedeutet. Im Februar stieg der Quotient auf 1,99 und im März schließlich auf 2,39. „Daraus kann man insgesamt schließen, dass die angeschlossenen Berater die Erholung an den Aktienmärkten für Käufe genutzt haben, um die Fonds-Bestände ihrer Kunden aufzustocken“, erklärt Rudolf Geyer.

Regional betrachtet bestand im ersten Quartal 2016 bei ETF-Investments das größte Interesse an Produkten, die weltweit anlegen, gefolgt von solchen, die in der Euro-Zone bzw. in Deutschland investieren. Bei aktiv gemanagten Fonds wiederum zeigten die angeschlossenen Anlageberater ein gesteigertes Interesse an Investments in Europa. Größere Verkäufe waren hingegen bei Fonds zu registrieren, die auf den japanischen und den chinesischen Aktienmarkt spezialisiert sind.

Das ebase Fondsbarometer
Das ebase Fondsbarometer wird vierteljährlich veröffentlicht und spiegelt die Handelsaktivität aller Fondsberater wider, die für die Kooperationspartner der B2B Direktbank tätig sind. Das ebase Fondsbarometer setzt sich aus zwei Elementen zusammen: der Handelsaktivität und dem Kaufquotienten. Die Handelsaktivität basiert auf dem Handelsvolumen und lässt unmittelbare Rückschlüsse auf den aktuellen Jahrestrend zu. Ein Wert von über 100 weist auf eine überdurchschnittliche Handelsaktivität der Fondsberater im Vergleich zum mittleren monatlichen Handelsvolumen von 2015 hin; ein Stand unter 100 zeigt eine unterdurchschnittliche Handelsaktivität an.

Veränderungen der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse bei den Unterkategorien Fondstyp und Region werden über den Kaufquotienten ausgedrückt. Dabei werden die monatlichen Mittelzuflüsse des Berichtszeitraums in Relation zu den monatlichen Mittelabflüssen gesetzt. Bei einem Kaufquotienten über 1 überwiegen die Mittelzuflüsse, bei einem Kaufquotienten unter 1 die Mittelabflüsse. Fondsdepots für institutionelle Kunden und die der betrieblichen Altersversorgung werden in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Wirtschaft

Steuerreform 2015/2016: Betrugsbekämpfungs-Peitsche folgt auf Tarif-Zuckerbrot

Die Steuerreform entlastet die Bevölkerung um 5,2 Mrd. Euro. 1,9 Mrd. Euro sollen über Maßnahmen der Betrugsbekämpfung gegenfinanziert werden. Eine Offensive gegen Steuersünder ist voll im Gange: auf das Tarif-Zuckerbrot folgt nun die Betrugsbekämpfungs-Peitsche.

„Die Offensive gegen Steuersünder setzt an drei Stellen an“, erklärt CONSULTATIO-Partner und Steuerexperte Wolfgang Zwettler. 1 Mrd. Euro soll die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bringen, 700 Mio. Euro die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Von sonstigen Maßnahmen gegen den Steuerbetrug wie der Aufdeckung von Scheinfirmen erwartet sich die Finanz 200 Mio. Euro. „Wie die Finanz mit dem Entfall des Bankgeheimnisses umgeht, wird besonders interessant“, sagt Zwettler.

Aufbau Kontoregister und Konteneinschau

Die Finanz baut gerade ein zentrales Kontenregister auf. Die Banken müssen die Kontostammdaten ihrer Kunden laufend an den Fiskus melden. Kontostand und einzelne Transaktionen sind nicht zu melden. Nur „wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist“, darf die Finanz auf die Registerdaten zugreifen. „Das Kontenregister existiert mit Stand Ende Februar 2016 bislang nicht. Daher fehlt es noch an Erfahrungen, wie die Finanz die neuen Möglichkeiten nutzt“, erläutert Wolfgang Zwettler, CONSULTATIO-Partner. Er empfiehlt Unternehmen, vorsichtshalber mit einer Konteneinschau durch einen Prüfer zu rechnen und selbst zu hinterfragen, ob alle Zuflüsse steuerlich unbedenklich sind.

Kapitalflüsse melden

Das Kapitalabfluss-Meldegesetz ist ein wichtiges Werkzeug der Finanz, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Die Banken sind verpflichtet, dem Fiskus zu melden, wenn mehr als 50.000,- Euro von Privatkonten und Depots natürlicher Personen abgehen. „Gehen Sie davon aus, dass Sie das Finanzamt ab November 2016 zu größeren Barabhebungen und Überweisungen befragt. Kann die Mittelherkunft nicht plausibel erklärt werden, droht eine Konteneinsicht“, betont Zwettler.

Die CONSULTATIO-Experten erwarten, dass der Fiskus besonders genau Meldungen unter die Lupe nehmen wird, die zwischen 2011 und 2013 erfolgte Kapitalzuflüsse auf österreichische Konten aus der Schweiz und Liechtenstein dokumentieren. „Denn bevor das Steuerabkommen mit den Eidgenossen und dem Fürstentum in Kraft trat, hat so mancher Steuersünder – noch unter dem vermeintlichen Schutz des österreichischen Bankgeheimnisses – Gelder aus diesen Ländern in die Heimat überwiesen“, so Zwettler. Um diese „Kapitalzuschleicher“ aufzuspüren, will die Finanz nun derartige Zuflüsse gemeldet wissen.

Reuige Schwarzgeldsünder haben nur noch ganz kurz Zeit, um eine Meldung zu verhindern: Bis zum 31. März 2016 müssen sie ihr Kreditinstitut schriftlich und unwiderruflich beauftragen, eine anonyme Abschlagszahlung in Höhe von 38 % des kritischen Zuflusses zu leisten. „Wird diese schriftliche Anweisung nicht erteilt, muss die Bank die Zuflüsse jedenfalls bis 31. Dezember 2016 an den Fiskus melden“, warnt CONSULTATIO-Experte Wolfgang Zwettler.

Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2016 entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist eine geeignete Bestimmung, Manipulationsmöglichkeiten zu verringern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass das Überschreiten der Umsatzgrenzen im Jahr 2015 (Jahresumsätze von mind. 15.000,- Euro und davon mind. 7.500,- Euro Barumsätze) nicht relevant ist für die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse. Erst Umsätze ab dem 1.1.2016 sind für die Beurteilung der Registrierkassenpflicht heranzuziehen. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse beginnt drei Monate nach Ablauf des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums, in dem die Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden. Somit gilt die Verpflichtung frühestens ab dem 1.5.2016, sofern der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat ist und bereits im Jänner 2016 die oben angeführten Umsatzgrenzen überschritten wurden.

„Der Finanzminister hofft, über die Registrierkassenpflicht beträchtliche Summen in die Staatskasse zu spülen. Machen Sie sich daher auf strenge Kontrollen gefasst“, bekräftigt CONSULTATIO-Partner Wolfgang Zwettler.

Jagd auf Sozialbetrüger

Sonstige Maßnahmen gegen „schwarze Schafe“ haben vor allem den Sozialbetrug im Fokus. Die Behörden wollen in erster Linie Scheinfirmen, Krankenstands- und E-Card-Missbrauch aufdecken. „Hält man derzeit auf der eigens dafür eingeführten „Liste der Scheinunternehmen“ auf der Homepage des Finanzministeriums Nachschau, findet sich allerdings kein einziger Eintrag“, merkt CONSULTATIO-Partner Wolfgang Zwettler an.

Im Visier der Finanzpolizei steht insbesondere die Baubranche. Seit Jahresbeginn 2016 ist es verboten, den Arbeitnehmern die Löhne bar auszuzahlen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Barzahlung von Rechnungen „geächtet“, die unter die Auftraggeberhaftung fallende Bauleistungen betreffen. Fließen hier mehr als 500,- Euro, lässt sich eine solche Barzahlung nicht mehr als Betriebsausgabe absetzen. Die privaten „Häuslbauer“ will der Fiskus schärfer kontrollieren, um die Schwarzarbeit rund um die Eigenheime einzudämmen.

Deutlich mehr Prüfer

„Die Kampfmaßnahmen des Finanzministers gehen noch weiter“, so CONSULTATIO-Partner Zwettler. Spezielle Teams sollen dem Karussellbetrug bei der Umsatz- und der Mineralölsteuer den Garaus machen. Finanzämter bekommen eine neue Analyse-Software und künftig sollen der Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden noch besser werden. Personell rüstet der Fiskus deutlich auf: Bis 2020 werden 500 Mitarbeiter die Prüfer-Task-Force verstärken.

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