Verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich Am 1. Mai 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes.
In Berlin sind im Zuge des Zweckentfremdungsverbotes rund 1.000 bisherige Ferienwohnungen wieder als normale Mietwohnungen verfügbar.
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