Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem gestern veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Finanzgerichts zur Pauschalbesteuerung von sogenannten „intransparenten Fonds“ aufgehoben.
Damit können in Deutschland ansässige Anleger, die in Investmentfonds mit Sitz in den USA investieren, eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vermeiden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember 2015 einen Referentenentwurf zur Reformierung des Investmentsteuergesetzes vorgelegt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch die Bundesregierung ist noch im Februar 2016 zu rechnen. Ab 1. Januar 2018 soll das reformierte Investmentsteuergesetz (InvStG) in Kraft treten.
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