Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen
Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt.