Provisionen für Anlagevermittlungen der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind auch unter MiFID II umsatzsteuerfrei. Die neuen Zuwendungsregeln bringen keine steuerliche Änderung gegenüber der derzeitigen Rechtslage.
Sind Versicherungsbedingungen unklar, gilt das, was für den Versicherungskunden am günstigsten ist. Wird ein Versicherungsnehmer im Gefängnis bedingungsgemäß berufsunfähig, muss die Versicherung trotzdem leisten.
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