BGH: Urteil gegen Beate Zschäpe rechtskräftig
Die Terroristin Beate Zschäpe muss wegen der rassistisch motivierten Anschlagsserie des NSU als Mörderin lebenslang hinter Gittern bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision gegen ihre Verurteilung als unbegründet zurück.