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Rocket Internet beschließt bis zu EUR 150 Mio. für Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen zu verwenden

Rocket Internet SE: Quasi Ad hoc-Mitteilung nach § 19 Abs. 1 lit. c) der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse

Der Vorstand der Rocket Internet SE („Rocket Internet“ oder „Gesellschaft“) hat am heutigen 15. Februar einen Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen beschlossen.

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