BGH zu Haftung bei geschlossenen Fonds: Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig
Eine Klausel in Emissionsprospekten geschlossener Fonds zur generellen Verkürzung der Verjährungsfrist für die Haftung ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.