Widerrufsjoker bald Geschichte
Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen seit dem Jahr 2002 eine Widerrufsbelehrung enthalten, die formal und inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllt.
Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen seit dem Jahr 2002 eine Widerrufsbelehrung enthalten, die formal und inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllt.
Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die Beseitigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts beschlossen.
Das Widerrufrecht bei Kreditverträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 geschlossen worden sind, erlischt nun zum 21. Juni 2016.
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Bankdarlehen, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen nicht wirklich auf sicherer Basis stehen, sind unter dem Dach des „Ewigen Widerrufsrechts“ widerrufbar, weil die Widerrufsfrist niemals abgelaufen ist.
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