Markt für Ferienwohnungen erhalten
Verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich Am 1. Mai 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes.
Verlässlicher Rechtsrahmen erforderlich Am 1. Mai 2016 endet in Berlin die zweijährige Übergangszeit des sogenannten Zweckentfremdungsgesetzes.
Gesetzesänderung im Bereich der Roaming-Gebühren
Die Kosten für das Surfen und Telefonieren im europäischen Ausland sinken ab dem 01.Mai. Die EU-Vorschriften, welche die Höhe der Kosten für das Telefonieren im Ausland regeln, treten bereits zum 30.April in Kraft. Die Provider dürfen für Verbindungen im Ausland zusätzlich zum Tarif im Inland maximal fünf Cent pro Minute für Telefonate sowie zwei Cent je SMS berechnen. Für die Datennutzung werden die Roamingkosten auf fünft Cent pro Megabyte begrenzt. Die genannten Aufschläge sind Nettobeträge.
Zweckentfremdungsgesetz
Ab dem 01.Mai verschärft Berlin das Zweckentfremdungsgesetz. Es ist ab dem 01.Mai ist es in Berlin verboten die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen ein Entgelt als Ferienwohnung zu vermieten. Diese Regelung betrifft jedoch nicht die Vermietung eines einzelnen Zimmers. Vermittlungsdienste wie Airbnb und WImbu werden verpflichtet den Behörden Auskunft über die Vermieter zu erteilten. Mit der Verschärfung der Gesetzeslage beabsichtigt das Land Berlin gegen die steigenden Mieten vorzugehen und dem knappen Wohnraum zu verbessern.
Der Zollkodex der Union
Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften wird den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai 2016 ersetzen. Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest.
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In Hamburg wurde von der NFS Hamburger Vermögen der VV Kongress veranstaltet.
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