Für das Jahr 2019 hat die Barmenia Krankenversicherung rund 63,5 Mio. Euro Beiträge ausgezahlt. Damit erhalten 81.551 leistungsfrei gebliebene Versicherte eine Beitragsrückerstattung in Höhe von durchschnittlich 779 Euro.
In diesen Tagen dürfen die Versicherten mit dem Geldeingang rechnen. Die ausschlaggebende Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der Beitragsrückerstattung: Leistungsfreiheit während eines Kalenderjahres. Neu ist, dass auch unterjährig abgeschlossene Verträge berücksichtigt werden. Mit der Beitragsrückerstattung wird kostenbewusstes Verhalten der Kunden honoriert.
Höhe nach leistungsfreien Jahren
Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Anzahl der erreichten leistungsfreien Jahre. So können in Kompakttarifen bis zu drei und in Einzeltarifen bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden.
Übrigens: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Entbindungspauschale bei Hausentbindung sowie zahnprophylaktische Leistungen sind in einigen Tarifen nicht relevant für den Erhalt der Beitragsrückerstattung.
Verbesserte Anspruchstafel seit 2013
Eine weitere Besonderheit: In den Berufsausbildungstarifen gilt bereits seit 2013 eine verbesserte Anspruchsstaffel. Hier wird schon nach drei leistungsfreien Jahren eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen gezahlt. Für Beamtenanwärter gibt es bereits nach einem leistungsfreien Jahr sechs Monatsbeiträge zurück.
(Barmenia Krankenversicherung AG/Manuela Blisse/SURPRESS)