Weihnachten ist für die meisten Menschen immer noch das Fest der Familie. Über 90 Prozent der Deutschen finden es Umfragen von HomeAway zufolge wichtig, die Feiertage mit ihrer Familie zu verbringen und die schöne Zeit gemeinsam zu genießen. Dafür nehmen viele eine lange Anfahrt in Kauf – am liebsten unabhängig von Flugzeug und Bahn: Mehr als 60 Prozent der Reisenden bevorzugen es laut Innofact-Umfrage, mit dem Auto zu fahren. Das erhöht leider das Unfallrisiko auf den Straßen.
Nach Angaben des Auto Club Europa steigt die Zahl der Unfälle im Dezember alljährlich im Vergleich zu anderen Monaten an. Das hat vielfältige Gründe: Mehr Autos auf den Straßen durch die Besuche, gesteigerter Alkoholkonsum auf Weihnachtsmärkten und -feiern sowie teilweise schwierige Wetterverhältnisse mit Straßenglätte und schlechter Sicht.
„Angesichts der erhöhten Unfallgefahr in der Weihnachtszeit bitten wir jeden Autofahrer zu prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz ausreichend ist“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Sie erklären, für welche Schäden die Kfz-Versicherung, die Voll- und Teilkasko- sowie eine private Unfallversicherung aufkommen und wann welche Versicherung sinnvoll ist.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die Autofahrer mit ihrem Fahrzeug an einem fremden Pkw oder an Personen verursachen, finanziell abgesichert. Die Kosten für die Reparatur des Fremdwagens übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung sogar bei unüberlegtem Fahrverhalten“, betonen die Vermögensberater der DVAG.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie versichert Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko zahlt unter anderem, wenn das eigene Auto gestohlen oder durch ein Unwetter beschädigt wurde. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbruch sowie Kabelschäden durch Kurzschluss.
Die Vollkakso zahlt darüber hinaus auch, wenn das eigene Auto selbstverschuldet aber unbeabsichtigt beschädigt wird sowie bei Fahrerflucht oder Vandalismus. Bei Totalschaden ersetzen Vollkaskoversicherungen bis zu einer festgelegten Frist nach dem Neukauf den kompletten Neupreis eines Wagens. Hier ist wichtig zu wissen, dass die Fristen bei verschiedenen Anbietern stark variieren können. Beim Kauf eines Neuwagens ist es in der Regel ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Man sollte allerdings prüfen, ab wann ein Wechsel in die Teilkaskoversicherung sinnvoll ist.
Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Unfälle auf, die bei der Arbeit, beim Ausbildungsplatz oder in der Schule beziehungsweise auf dem Weg dorthin passieren. Für alle anderen Fälle ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz empfehlenswert.
„Eine private Unfallversicherung leistet unter anderem bei Invaliditätsschäden und beinhaltet vielfach eine Unfallrente bzw. ein Unfallkrankenhaustagegeld. Da die Leistungen ohnenhin individuell nach den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kunden vereinbart werden, können darüber hinaus auch weitere sinnvoll darauf zugeschnittene Bausteine vereinbart werden“, erklären die Versicherungsexperten der DVAG. (DVAG)