Je überschwänglicher und lauter Silvester gefeiert wird, desto größer ist das Risiko, dass Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Der Verbraucherschutzverein klärt auf, wer für solche Schäden aufkommen muss und welche Versicherungen wichtig sind. „Für Schäden, die Feuerwerkskörper an Hab und Gut anrichten, kommen die Wohngebäude- und die Hausratversicherung auf. Wird das Auto beschädigt, regulieren Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. „Unverzichtbar sind – auch abseits des Jahreswechsels – die Privathaftpflicht- und für Menschen im erwerbsfähigen Alter die Berufsunfähigkeitsversicherung.“
Die eigene Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man bei anderen durch Feuerwerkskörper versehentlich verursacht hat. Kleinere Schäden wie ein durch die Wunderkerze versengter Mantel kann vermutlich jede*r problemlos selbst bezahlen.
Verletzt ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper jedoch einen Menschen oder setzt dessen Haus in Brand, muss man mit hohen Schadensersatzansprüchen rechnen. „Die Privathaftpflichtversicherung begleicht nicht nur berechtigte Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte ab – notfalls sogar vor Gericht. Sie ist daher auch unabhängig von Silvester eine der wichtigsten Versicherungen“, sagt Boss. Wird man selbst von einer Person geschädigt, die keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und den Schaden nicht selbst zahlen kann, kann die eigene Versicherung helfen, wenn bei Vertragsschluss eine Forderungsausfalldeckung vereinbart wurde. Dann leistet die eigene Privathaftpflichtversicherung in dem Umfang, als wäre man selbst die schädigende Person.
Wird man selbst verletzt und ist dadurch dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, dienen die Berufsunfähigkeits- oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als die wichtigsten Absicherungen der Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man aufgrund der Verletzung den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die grundsätzlich nachrangige private Unfallversicherung sichert einen Kapitalbedarf ab, der nach einem Unfall entstehen kann – beispielsweise für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Sie zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn unfallbedingt eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung zurückbleibt.