Bereits seit 2011 dürfen Jugendliche mit 17 Jahren Autofahren, wenn eine Begleitperson dabei ist.
Die höhere Fahrpraxis schützt allerdings nicht vor Unfällen. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2016 etwa 211.460 Unfälle mit Personenschaden im Straßenverkehr verursacht. 20 Prozent der Hauptverursacher waren 17- bis 24-Jährige.
Wer ein Auto besitzt, muss die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die im Falle eines Verkehrsunfalls entstehen. „Bevor es für die Jugendlichen auf große Fahrt geht, sollten Eltern ihren Versicherungsschutz anpassen, damit es bei einem Unfall keine bösen Überraschungen gibt“, rät Christian Kaffenberger, Hauptabteilungsleiter Kraftfahrt/Unfall im Konzern Versicherungskammer.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Wildunfälle, Diebstahl, Elementarschäden, Glasschäden sowie Brand und Explosion ab. Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, ist auch gegen Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall und Vandalismus abgesichert.
Fahranfänger zahlen mehr
Die mangelnde Erfahrung und höhere Unfallhäufigkeit der Fahranfänger spiegeln sich in den Versicherungsbeiträgen wieder. So genießen Novizen am Steuer normalerweise noch keinen Schadenfreiheitsrabatt und werden in die unterste Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Der zu zahlende Beitrag kann dann doppelt so hoch sein wie die Grundprämie. Erst nach einem Jahr unfallfreien Fahrens können Fahranfänger einen Schadenfreiheitsrabatt erhalten.
Auch der Fahrzeugtyp entscheidet in der Regel über die Höhe der Beiträge. Autos, die klein, neu und schwach motorisiert sind, werden von der Versicherung günstiger eingestuft als große, ältere und leistungsstärkere Modelle. „Daher sollte man sich vor dem Autokauf über den Versicherungsbeitrag informieren“, sagt Kaffenberger.
Erfahrung lohnt sich
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen Jugendliche mit einer Begleitperson fahren. Allerdings gelten auch für diese bestimmte Voraussetzungen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis haben und darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Das Begleitete Fahren mit 17 Jahren lohnt sich für Fahranfänger doppelt. Sie erhalten wertvolle Fahrpraxis und werden so sicherer im Straßenverkehr. Einige Versicherungsgesellschaften belohnen die Fahrneulinge außerdem mit einer höheren SF-Klasse oder Rabatten, wenn sie an dem Programm teilnehmen. Auch die Versicherungskammer Bayern berücksichtigt die größere Fahrpraxis in ihrem Tarif. „Für den optimalen Versicherungsschutz sollte man sich von seinem Versicherungsexperten beraten lassen“, rät Kaffenberger.
(Konzern Versicherungskammer)