Wer für das vergangene Jahr keine Rechnungen eingereicht hat, kann sich über eine Bar-Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen freuen.
Insgesamt werden Ende September rund 23 Millionen Euro (Vorjahr: 22) an die Versicherten zurückgezahlt. Die Bar-Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung und belohnt das gesundheitsbewusste Verhalten der Mitglieder, erklärt Gruppenleiter Rolf Pickel.
Bereits nach einem leistungsfreien Jahr beträgt der Rückzahlungsanspruch je nach Tarif und Tarifstufe einen Monatsbeitrag. Dieser steigert sich bei weiteren leistungsfreien Jahren auf bis zu vier Monatsbeiträge.
Als Besonderheit führt die uniVersa bei eingereichten Rechnungen grundsätzlich eine Besserstellungsprüfung durch und weist ihre Versicherten darauf hin, ob die Erstattung der Rechnung oder die Bar-Beitragsrückerstattung für sie vorteilhafter ist.
Auch nachträglich können Rechnungen noch eingereicht werden. Seit diesem Jahr geht das auch elektronisch über eine e-Abrechnung per Smartphone-App. (uniVersa)