Dies ergab eine aktuelle Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen. Von den vier nach Produktklassen getrennten Vertriebsregulierungen erhielt die seit 2007 geltende Regulierung für den Versicherungsvertrieb (Paragraf 34d Gewerbeordnung) noch die beste Bewertung. Rund jeder zweite (48,1 Prozent) der rund 1.600 online befragten Vermittler beurteilte diese älteste Vermittlerregulierung mit „sehr positiv“ oder „positiv“. Im Vorjahr hatte die Zustimmung indes noch bei 65,4 Prozent gelegen, somit ist hier ein deutlicher Rückgang eingetreten.
Vertrauensverlust auf breiter Front
Die 2012 eingeführte Regulierung des Vertriebs von Finanzanlagen (Paragraf 34d GewO) erhielt eine Zustimmung von 40,0 Prozent, auch hier waren die Vermittler im Vorjahr mit 53,2 Prozent Zustimmung noch deutlich positiver eingestellt. Die 2015 eingeführte Regulierung für die Vermittlung von Wohnimmobiliarkrediten (Paragraf 34i GewO) erhielt lediglich eine Zustimmung von 31,8 Prozent nach 36,2 Prozent im Vorjahr. Am schlechtesten wird die Regulierung der Honorarberatung (Paragraf 34h GewO) eingeschätzt, die indes kaum einen der Befragten persönlich betrifft. Nur gut jeder achte Vermittler (15,8 Prozent) steht dieser gesetzlichen Regulierung positiv oder sehr positiv gegenüber.
Alle vier über die Gewerbeordnung erfolgten Regulierungen hatten jeweils einen Mindeststandard bei der Qualifikation, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Informations-, Beratungs- und Protokollpflichten sowie ein transparentes Vermittlerregister eingeführt.
„Bei den Vermittlern hat in den letzten 12 Monaten ein klarer Vertrauensverlust stattgefunden. Wir glauben, das liegt an nervenkostenden Diskussion rund um IDD-Umsetzung und der zum Glück in letzter Minute abgewendeten Gefahr, dass der Gesetzgeber in die Vergütung von Versicherungsmakler eingreift“, beurteilt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen.
Verbandsmitglieder sehen die Regulierung entspannter
Allerdings scheinen gut informierte Vermittler zufriedener. Denn eine Verbandsmitgliedschaft erhöht die Zufriedenheit mit der Regulierung offensichtlich. So stehen unter den befragten AfW-Mitgliedern 58,5 Prozent dem Paragrafen 34d und 47,8 Prozent dem Paragraf 34f sehr positiv oder positiv gegenüber. Bei den Nichtmitgliedern fällt die Zustimmung mit 47,0 und 40,8 Prozent in beiden Fällen deutlich geringer aus.
Dennoch wird die IDD-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb differenziert gesehen. Die IDD-Vorgabe einer verpflichtenden Weiterbildung (15 Stunden pro Jahr) wird als sinnvoll empfunden. 75 Prozent der befragten Vermittler begrüßen die neue Pflicht. Lediglich 19 Prozent lehnen sie ab, 6 Prozent beantworteten die Frage nicht.
Ein anderer Punkt wird jedoch vehement kritisiert: die Offenlegung von Provisionen/Courtagen in der Versicherungsvermittlung. Hier lehnt eine Mehrheit von 59,4 Prozent der befragten Vermittler die Offenlegung ab. 17,2 Prozent geben eine neutrale Einschätzung ab, aber nur jeder fünfte Vermittler (20,6 Prozent) kann der Vorgabe etwas Gutes abgewinnen. Dieses Stimmungsbild ist nicht neu, es hat sich seit Jahren kaum verändert (siehe Grafik). Auch hier sind die AfW-Verbandsmitglieder signifikant positiver eingestellt als nicht organisierte Vermittler.
(AfW)