Versicherungen

Betriebliche Krankenversicherung weiter auf Erfolgskurs

Der positive Trend, in dem sich die betriebliche Krankenversicherung (bKV) schon seit einigen Jahren befindet, lässt nicht nach. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Arbeitgeber, die eine bKV anbieten, sowie der versicherten Mitarbeiter laut der Statistik vom PKV-Verband wieder deutlich um 33,2 Prozent auf 36 900 Unternehmen bzw. 11,6 Prozent auf 1,97 Millionen Versicherte angestiegen. Im Jahr 2018 waren es noch 11 200 Betriebe beziehungsweise 0,8 Millionen Mitarbeiter. Ein deutlicher Sprung fand insbesondere in 2020 statt, als die bKV gemäß der Entscheidung vom Bundesfinanzministerium wieder als Sachlohn anerkannt wurde, wie sie es noch bis Ende 2013 gewesen war. Konkret bedeutet das, dass die Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV seit 2020 steuer- und sozialabgabenfrei sind, und zwar wenn diese ausschließlich als Versicherungsschutz sowie im Rahmen der Freigrenze (aktuell insgesamt 50 Euro im Kalendermonat) gewährt werden.

Besonders beliebt ist die bKV bei jungen Arbeitnehmern, wie die repräsentative Umfrage des Instituts Civey im Auftrag des PKV-Verbands von November 2023 zeigt: 71,9 Prozent der Mitarbeiter im Alter zwischen 18 und 29 Jahren würden es begrüßen, wenn ihr Arbeitgeber eine bKV als Zusatzleistung anbieten würde. 23,5 Prozent aller Befragten bewerten eine bKV – laut der Umfrage – sogar wertvoller als eine Gehaltserhöhung.

DIE NACHFRAGE BESTIMMT DAS ANGEBOT

Nicht nur bei der Anzahl der eine bKV anbietenden Betriebe gibt es jedes Jahr einen bemerkbaren Sprung. Die bKV-Produktwelt der Versicherer hat sich in den letzten Jahren auch signifikant entwickelt. Manche Krankenversicherer haben bei der Produktentwicklung ihren Fokus gezielt auf die bKV gerichtet und neue Tarife auf den Markt gebracht oder sogar ihre gesamten Produktportfolios – sowohl auf der Leistungsebene als auch auf der Ebene der Rahmenbedingungen – komplett überarbeitet.

Besondere Aufmerksamkeit wird weiterhin den Budget-Tarifen gewidmet, die es erst seit 2018 auf dem Markt gibt. Von herkömmlichen Baustein- Tarifen, welche einen bestimmten Leistungsbereich abdecken, unterscheiden sich Budget-Tarife dadurch, dass sie unterschiedliche Leistungen wie zum Beispiel Alternativmedizin durch Ärzte und Heilpraktiker, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen sowie Zahnbehandlungen, -prophylaxe und Zahnersatz unter einem Dach vereinen und deren Erstattung insgesamt auf das je Tarifstufe vorgesehene Budget pro Jahr begrenzt ist. Und seit deren Einführung in den Markt wurden Budget-Tarife einigen Modifikationen unterzogen:

Alle Budget-Tarife zeichnen sich durch Flexibilität aus, denn die Versicherten können jährlich aus der tariflichen Leistungspalette die gewünschten Leistungen im Rahmen des Budgets selbst aussuchen und in Anspruch nehmen. Einige Versicherer bieten aber auch Budget-Tarife mit einem flexiblen Budget an, welches – zum Beispiel bei Leistungsfreiheit oder bei vollständiger Ausschöpfung des Budgets in einem Jahr – um einen Betrag jährlich bis zu einer fest definierten Grenze erhöht werden kann, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird das erhöhte Budget wieder zurückgestuft.

Immer mehr Versicherer vermarkten Budget-Tarife (mit oder ohne Zahnersatzleistungen) in Kombination mit Baustein-Tarifen mit Zahnersatzleistungen. Die Idee dahinter ist klar, denn ein Gesundheitsbudget liegt meistens unter der Höhe der Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz. Die in so einer Tarifkombination vereinte Flexibilität eines Budget-Tarifs mit umfangreichen Zahnersatzleistungen könnte für viele Arbeitgeber ziemlich attraktiv sein.

Während die ersten Budget-Tarife nur im Rahmen einer obligatorischen bKV für Mitarbeiter abschließbar waren, haben mittlerweile fast alle Budget-Tarife fakultative Tarifvarianten, in denen auch Familienangehörige versicherungsfähig sind.

„ICH VERLASSE DAS UNTERNEHMEN, KANN ICH MEINE BKV MITNEHMEN?“

Die Vorteile einer bKV sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter sind unbestritten: höhere Zufriedenheit der Arbeitnehmer und ihre Bindung an das Unternehmen auf einer Seite sowie ein Versicherungsschutz der Mitarbeiter mit einem Privatpatientenstatus – meistens ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sowie einer Möglichkeit der Mitversicherung der Familienangehörigen – auf der anderen Seite. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und somit nicht mehr zum versicherbaren Personenkreis gehört. Möchte der ausscheidende Mitarbeiter seinen Privatpatientenstatus beibehalten, so könnte eine Zusatzversicherung privat abzuschließen aufgrund von einer meistens notwendigen Gesundheitsprüfung problematisch oder sogar unmöglich werden. Meistens gibt es jedoch eine bessere Lösung.

Gemäß den gesetzlichen Regelungen besteht ein Fortführungsrecht einer bKV nur dann, wenn der Gruppenversicherungsvertrag durch den Versicherer oder den Arbeitgeber gekündigt wird. Die Versicherer bieten jedoch für fast alle Tarife eine tariflich oder vertraglich vorgesehene erweiterte Fortsetzungsoption an, sodass die Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen innerhalb von zwei Monaten ihre bKV-Absicherung zu Konditionen einer Einzelversicherung (oft in einem speziell dafür entwickelten deckungsgleichen Tarif) oder in vergleichbaren Tarifen einer Zusatzversicherung fortführen können – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Beiträge zahlt jedoch der ausscheidende Mitarbeiter selbst. Zusätzlich gewährt § 204 VVG ein Tarifwechselrecht in gleichartige Tarife vom Versicherer.

MALTE KAMPH

print

Tags: , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Wird das Rentenversprechen auf den Policen zu oberflächlich behandelt?

Versicherungspolicen sind schwer zu lesen und oft führen die viele Paragraphen zur Verwirrung und Irrtümer?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben