„Der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz BRSG ist das seit langem Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt hat“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Das Sozialpartnermodell mit freiwilligem Opting-out, Zielrente und Garantieverbot bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“
Die Arbeitgeber profitieren von der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell, weil sie nicht mehr für die Höhe der Auszahlungen haften. Das macht die bAV für mittlere und kleine Unternehmen attraktiver. Noch wirkungsvoller wäre allerdings, die reine Beitragszusage auch außerhalb tarifvertraglicher Vereinbarungen zuzulassen.
Arbeitnehmer erhalten die Aussicht auf eine profitablere Altersvorsorge. Und dies, weil die Kapitalanlage von den Kosten der Garantie befreit wird. Geringverdiener profitieren darüber hinaus von der steuerlichen Förderung von Arbeitgeberzuschüssen. Ebenso haben sie den Vorteil, dass die bAV in der Rentenphase nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Pensionskassen und Pensionsfonds können durch die Einführung der reinen Beitragszusage mit Garantieverbot als Anbieter am Sozialpartnermodell teilnehmen. „Der Verzicht auf Garantien ist revolutionär. Er sorgt für zusätzlichen Wettbewerb in der bAV und ist damit letztlich auch im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, so Richter. „Die bAV braucht renditestärkere Anlagen, damit sie ihrem sozialpolitischen Auftrag zur Sicherung der finanziellen Basis für das Alter gerecht werden kann.“
Der Verzicht auf Garantien macht die betriebliche Altersvorsorge insgesamt effizienter, weil Aktien mehr als bisher zur Rendite der Kapitalanlage beitragen können.
Ein weiterer Bestandteil des Gesamtpakets zum BRSG ist die Erhöhung der Riester-Grundzulage von bisher 154 auf 175 Euro. Dazu Richter: „Nach all den Unkenrufen ist das nun ein klares Bekenntnis der Politik zur Riester-Rente.“
Investmentfonds sind bereits das Rückgrat der Altersvorsorge.
In der bAV bietet die Fondsbranche den Versorgungsträgern auf deren spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Anlageinstrumente. So beträgt der Anteil von Investmentfonds bei den Kapitalanlagen von Lebensversicherungsunternehmen 33 Prozent, bei Pensionskassen 39 Prozent und bei Pensionsfonds 92 Prozent.
Von den 2,9 Billionen Euro, die die Fondsbranche in Deutschland verwaltet, dienen rund 1 Billion Euro der Altersvorsorge, davon über 330 Milliarden Euro der betrieblichen. Bei der Riester-Rente entfallen 3,2 Millionen der insgesamt 16,5 Millionen Verträge auf reine Fondssparpläne. Die Fondsgesellschaften verwalteten darin Ende 2016 ein Vermögen von 24 Milliarden Euro. (BVI)