Versicherungen

Bewertungsreserven veränderbar – aber wie?

Das geplante Hilfspaket für die Lebensversicherer ist noch nicht im Detail klar, aber der Aufschrei ist bereits groß bezüglich des Umganges mit Bewertungsreserven. Die Ausschüttung der Bewertungsreserven soll zeitlich gestreckt werden, so sieht es die Bundesregierung vor, so dass langfristig die garantierten Anteile der Versicherungsnehmer bestehen bleiben.

Eine Streichung dieser Ausschüttungen würde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen, nach welchem seit 2008 die Lebensversicherungssparer an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Eine Internetseite der Stiftung Warentest zum Thema Bewertungsreserven bekam den dramatischen Titel „Recht auf Reserven soll fallen“, was jedoch widerlegt wurde. Im März vergangenen Jahres konnte sich ein erster Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Reserven im Bundesrat nicht durchsetzten. Der GDV hält sich zunächst zurück, da noch keine politischen Entschlüsse gefasst wurden. Die auszuschüttenden Reserven betragen aktuell 0,4 Prozentunkte der Überschussbeteiligung. Folglich würde eine Stabilisierung der Lebensversicherer stattfinden, falls diese Ausschüttungen (derzeitig jährlich 2,8 Milliarden Euro) aussetzten, was letztlich im Interesse der Kunden liegen würde. Ob Streckung oder Kürzung dieser Ausschüttungen, die Folge sind gekürzte Versicherungsleistungen. Festgelegt durch das BVG ist jedoch eine Beteiligungsquote von 50 Prozent an den Reserven und ein verschobener, ungewisser Ausschüttungszeitpunkt gestaltet sich schwierig. Die Einbußen auf Kundenseite wären hoch, im Gegenzug jedoch sollen die Beteiligungen an Risikogewinnen für die Kunden auf 90 Prozent angehoben werden (durch Änderung der Mindestzuführungs-Verordnung), so der Staatssekretär Meister. Die erhöhte Beteiligung der Kunden an Risikogewinnen würden etwa 800 Millionen Euro im Jahr ausmachen. Dies sieht der GDV problematisch, da die Anzahl der Einschränkungen zu hoch sei. Weiterhin sind dem GVD auch minimierte Provisionslasten wichtig. Die Provisionen für Leben sollen auf 3,0 bis 3,5 Prozent gedeckelt werden, so dass die Quote der Abschlusskosten verringert werden kann.

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