Versicherungen

Continentale mit neuer Beitragsentlastungskomponente

Die Continentale macht es ihren Kunden mit ihrer neuen Beitragsentlastungskomponente noch einfacher, die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zu senken

Ab sofort können sie nicht nur mit regelmäßigen Zusatzbeiträgen vorsorgen, sondern auch mit Sonderzahlungen. Und die Continentale bietet an: Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen könnenbei  auf Kundenwunsch voll oder anteilig umgewandelt werden.

Im Ruhestand müssen zahlreiche Menschen mit einer Rente auskommen, die im Vergleich zum letzten Gehalt niedriger ausfällt. Bezahlbare Beiträge für die private Krankenversicherung sind also sehr wichtig. „Dafür leistet die PKV mit den Alterungsrückstellungen bereits einen entscheidenden Beitrag“, erklärt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Kranken der Continentale.

Mit der Beitragsentlastungskomponente können Kunden aber auch selbst weiter vorsorgen. Dabei zahlen sie einen zusätzlichen Beitrag zu ihrer Voll-, Beihilfe- oder GKV-Zusatzversicherung. Dieser hängt von der vereinbarten Ermäßigung der Beiträge im Alter ab. Neben regelmäßigen Beiträgen kann der Kunde bei der Continentale ab sofort auch Sonderzahlungen tätigen. „Damit bieten wir unseren Kunden nun eine noch größere Flexibilität bei ihrer Krankenversicherung“, so Dr. Hofmeier.

Die Beitragsentlastungskomponente der Continentale spricht verschiedene Zielgruppen in der Krankenvollversicherung an – zum Beispiel Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner.

Arbeitnehmer können finanzielle Vorteile aus dem Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ist dieser noch nicht voll ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 Prozent an den laufenden Beiträgen für die Beitragsentlastungskomponente.
Für Selbstständige kann die Sonderzahlung vorteilhaft sein, um etwa aus Liquiditätsgründen die laufende Beitragszahlung gering zu halten und trotzdem fürs Alter vorzusorgen.

Rentnern war es bislang nicht so einfach möglich, ihre Beiträge zu verringern. Auch für diese Zielgruppe ist die Sonderzahlung interessant. Oft werden Lebens- oder Rentenversicherungen sowie sonstige Sparverträge ab 65 Jahren ausgezahlt. Dieses Kapital kann genutzt werden, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung direkt zu reduzieren. Für alle Zielgruppen können sich zudem steuerliche Vorteile ergeben.

Ansprüche umwandeln

Praktisch ist die Umwandlung von Ansprüchen aus Beitragsrückerstattungen (BR) oder Pauschalleistungen (PL) in eine Sonderzahlung zur Ermäßigung der Beiträge im Alter. „Schon seit Jahren kann der Versicherte bei der Continentale durch Rücerstattungen seine jährlichen Kosten für die PKV deutlich senken. Wandelt er diese Rückerstattungen nun voll oder anteilig in Sonderzahlungen um, sichert er sich eine Kostensenkung für das Alter – und damit für den Zeitpunkt, in dem er sie vermutlich mehr benötigt“, sagt Dr. Hofmeier.

Besonders flexibel: Die Vereinbarung zur Verwendung der BR/PL als Sonderzahlung kann er jederzeit anpassen. Sonderzahlungen sind ab 100 Euro und bis zu vier Mal im Jahr pro versicherte Person möglich. Insgesamt kann der Kunde maximal das 3-fache des Jahresbeitrages seines Tarifes einzahlen. Unter Anrechnung der laufenden Absicherung allerdings nicht mehr als eine Ermäßigung von 100 Prozent des Beitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifes.

www.continentale.de

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