E-Scooter sind aus dem heutigen Stadtbild kaum noch wegzudenken. Die beliebten Tretroller mit Elektroantrieb „wuseln“ über Straßen, Gehwege und durch Fußgängerzonen oder liegen leider auch allzu oft irgendwo im Weg herum, da wo ihre Nutzer sie nicht mehr brauchten.
Jüngst machte sogar ein E-Scooter-Fahrer Schlagzeilen, weil er betrunken auf der Autobahn unterwegs war, entgegen der Fahrtrichtung auf dem Standstreifen! Solche und ähnliche Berichte über Regelverstöße von E-Scooter-Piloten legen den Verdacht nahe, dass – wohlwollend formuliert – offenbar einige von ihnen die entsprechenden Vorschriften nicht kennen.
Ebenso wenig anscheinend die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die einschlägigen Verkehrsregeln für die Elektroroller drohen. Und die können sich in bestimmten Fällen auf bis zu 500 Euro belaufen.
Schon regelwidrig auf Gehweg gefahren
So gaben in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums (BMVD) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) immerhin 57 Prozent der befragten E-Scooter-Fahrer an, schon mal regelwidrig auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen gefahren zu sein.
Auch in Bezug auf die geltenden Promillegrenzen für E-Scooter-Nutzer fällt ein erheblicher Mangel an Regelkenntnis auf: Laut DVR ergab die Forsa-Umfrage, dass 51 Prozent der Befragten sich nicht darüber klar waren, dass für E-Scooter-Fahrende die gleichen Promillegrenzen gelten wie für andere Kraftfahrzeugführer.
Von diesen 51 Prozent schätzten zudem 26 Prozent die Promillegrenze falsch ein, rund ein Viertel kannte die Höhe der Promillegrenze gar nicht, wie der DVR berichtet.
Dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer
Da also für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer, bedeutet dies, dass wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet, der sich in der Regel auf 500 Euro beläuft.
Obendrauf gibt es noch einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Strafregister. Wird ein Fahrer – auch auf einem E-Scooter – mit einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille und mehr erwischt, liegt eine Straftat vor.
Dies kann auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Dann drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung der Fahreignung.
Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung erlaubt?
Über 40 Prozent der DVR-Umfrageteilnehmer wussten auch nicht, wo sie regelkonform mit ihren Elektrorollern fahren dürfen und wo nicht. Fangen wir hierbei ganz am Anfang an: Die Verwendung dieser Tretroller mit einem Elektroantrieb ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge geregelt.
Sie betrifft Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Danach dürfen Elektro-Scooter Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Nur wenn diese fehlen, können Elektroroller-Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Das Fahren auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist den E-Rollern hingegen untersagt.
Allerdings gilt bei Einbahnstraßen die Ausnahmeregelung durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unter dem Einfahrtverbotsschild (Verkehrszeichen 267 – weißer Balken auf rotem Grund) auch für die Elektrokleinstfahrzeuge. Ihre Nutzung kann auf anderen Verkehrsflächen durch ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt werden.
Wieviele Personen auf einem E-Scooter?
Zugelassen sind E-Scooter für eine Person. Der Fahrer benötigt weder Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Er oder sie muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht für Elektro-Tretrollerfahrer gibt es nicht. Sicherheitsfachleute raten jedoch dazu, zum Schutz einen Helm zu tragen. Denn nach den Erhebungen von Unfallmedizinern kommen Kopfverletzungen bei Unfällen mit den Elektrorollern am häufigsten vor.
Selbst mit Helm ist es jedoch nicht mehr als einer Person gestattet, den E-Scooter zu nutzen. Weitere Personen mitzunehmen ist dagegen selbst dann nicht erlaubt, wenn sie zusammen das zulässige Gesamtgewicht des Rollers nicht überschreiten.
Mindestens Haftpflichtversicherung
Zwingend vorgeschrieben für den Betrieb eines E-Scooters ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden. Zum Nachweis einer solchen Versicherung muss der Roller mit einer Versicherungsplakette versehen sein.
Einige Versicherer bieten E-Scooter-Fahrern auch zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an.
Punkte in Flensburg
Häufig sieht man Nutzer von Elektrorollern, die während der Fahrt elektronische Geräte benutzen. Auch das ist verboten und kostet, wenn man erwischt wird, 100 Euro Strafe plus einen Punkt in Flensburg.
Teuer kann es für E-Scooter-Fahrer auch werden, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Dafür werden 60 bis 180 Euro fällig. Dagegen ist das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro Strafe noch vergleichsweise billig.
Als die flinken elektrifizierten Roller vor wenigen Jahren aufkamen, wurden sie anfangs noch als umweltfreundliche Alternative für die sogenannte letzte Meile gefeiert.
Doch das rücksichtslose Verhalten einiger E-Scooter-Fahrer ließ die Stimmung kippen: Inzwischen mehren sich die Rufe nach strengeren Regeln für diese Fahrzeuge, insbesondere eine Helmpflicht und ein striktes Alkoholverbot für die Fahrer der Elektroroller werden gefordert.
Sie sollen die Zahl der Unfälle mit diesen Fortbewegungsmitteln, vor allem jener mit schweren Kopfverletzungen, reduzieren helfen.
(Goslar Institut)