Versicherungen

Eine nachhaltige Pflege-Partnerschaft, die hält, was sie verspricht

BONUSMED PFLEGE PLUS – DIE BETRIEBLICHE PFLEGEVERSICHERUNG (BPV) DER DKV

Ursula Clara Deschka, Vorstandsmitglied der ERGO sowie der DKV und hier u. a. verantwortlich für das Geschäftsfeld betriebliche Krankenversicherung.

Die DKV führt ab sofort als Vorreiter im Markt das neue Pflegemonats- geld BonusMed Pflege Plus im Portfolio der bKV ein – eine Neuheit im Markt der deutschen Krankenversicherer. Das kapitalgedeckte, nachhal- tige Pflegemonatsgeld steht grundsätzlich Unternehmen in nahezu allen Branchen ab einer Größe von 25 Mitarbeitern zur Verfügung. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Ausschlüsse und mit Versicherungsschutz ab dem ersten Tag!

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN – GESUNDHEITLICH UND FINANZIELL!

Eine Pflegebedürftigkeit verändert den Alltag. Für die Betroffenen, für deren Angehörige und auch für die Arbeitgeber. Die gesetzliche Grund- absicherung reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um die tatsäch- lichen Kosten zu decken. Einen großen Teil – gerade in der stationären Pflegeunterbringung – müssen Betroffene im Fall der Fälle selbst tragen. Und sogar die Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen in die Pflicht genommen werden. Neben der finanziellen Unterstützung sind Beratungsund Organisationsleistungen wertvolle Hilfen, um die zusätzlichen und unbekannten Herausforderungen im Alltag bewältigen zu können.

DIE BETRIEBLICHE PFLEGEVERSICHERUNG DER DKV – NACHHALTIG UND SERVICEORIENTIERT!

Moderne, verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Arbeitgeber, denen ihre Mitarbeiter wichtig sind, können schon heute helfen, für den Fall der Fälle vorzusorgen: Mit der betrieblichen Pflegeversiche- rung Bonus-Med Pflege Plus erhalten GKV- und PKV- versicherte Mitarbeiter gleichermaßen die Absiche- rung eines Pflegemonatsgelds – und das sowohl bei häuslicher als auch stationärer Pflege ab Pflegegrad 1. Wichtig ist dabei natürlich der Aufbau von Alterungsrückstellungen, die den Arbeitnehmern bei Verlassen des Arbeitgebers – beispielsweise bei Eintritt in die Rente – angerechnet werden.

Arbeitgeber haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Absicherungshöhen. Wie in einer betrieblichen Krankenversicherung üblich, können wir aufgrund der obligatorischen Absicherung aller Mitarbeiter auf eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten verzichten. Die Mitarbeiter sind also ab dem ersten Tag abge- sichert – sogar bei bestehendem Pflegegrad.

Zusätzlich ist es möglich, dass die Mitarbeiter ihre Pflegeabsicherung individuell und eigenfinanziert aufstocken und zusätzlich ihre/n Partner/in und/oder Kinder absichern. Durch den Aufbau von Alte- rungsrückstellungen ist auch diese Variante nachhaltig und somit eine echte Vorsorge für die Zukunft.
Die DKV zahlt die vereinbarte Leistung für die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit. Umfangreiche Serviceleistungen unterstützen Betroffene mit Beratung und Informationen rund um das Thema Pflege – auch präventiv, bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.

URSULA CLARA DESCHKA

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