Die EU-Kommission hat hierzu einen konkreten Vorschlag vorgelegt. „Pan-European Personal Pension Product“ (Pepp) ist das Stichwort, nach dem Vorsorge-Produkte nach europaweit vereinheitlichten Regeln verkauft werden sollen.
Danach können Versicherungen, Banken, Pensionskassen, Wertpapierfirmen sowie Vermögensverwalter die entsprechenden Produkte künftig auch außerhalb ihres Heimatlandes vertreiben. Der Entwurf für die Pepp-Verordnung soll dabei den Rechtsrahmen für die entsprechenden Produkte darstellen.
Nach Angaben der Kommission verfügt derzeit nur ungefähr jeder vierte Europäer zwischen 25 und 59 Jahren über eine private Altersvorsorge. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass das entsprechende Angebot in manchen Staaten äußerst gering ist. Gerade hier soll Pepp für eine Veränderung sorgen, falls die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament dem Entwurf zustimmen.
Auffrischung des Wettbewerbs
Die Verordnung soll der Belebung des Wettbewerbs dienen, dem zurzeit noch diverse EU- und nationale Regeln im Wege stehen. Ziel ist die Entwicklung eines großen, wettbewerbsfähigen Marktes für die private Altersvorsorge. Die Anbieter sollen zukünftig von Pepp vor allem über ein verbessertes „Pooling“ der Assets sowie über Skaleneffekte profitieren.
Für die Anleger bietet Pepp einige interessante Neuerungen. So sollen Produkte mit nationalen Ausprägungen kreiert werden können, die an die jeweiligen Steuergegebenheiten angepasst sind. Anleger können bei einer Übersiedlung selbst entscheiden, ob sie in ein nationales Schema wechseln oder ihre erworbenen Rechte ohne Liquidation mitnehmen wollen. Bei der Einzahlung in ein Länderschema erfahren sie dieselbe steuerliche Behandlung wie bei einem vergleichbaren Pensionsprodukt dieses Landes.
Sparplanoption mit Sicherheitsgarantie
Ein weiterer kundenfreundlicher Punkt im Pepp-Programm ist, dass Sparer die Möglichkeit erhalten sollen, frei aus bis zu fünf Sparplanoptionen wählen zu können. Eine von diesen muss verpflichtend eine starke Sicherheitsorientierung aufweisen, bei der das eingesetzte Kapital garantiert wird. Die Möglichkeit eines Wechsels besteht alle fünf Jahre, wobei die anfallenden Kosten gedeckelt werden sollen.
Auch in punkto Anbieterwechsel und Transparenz will Pepp Erleichterungen schaffen. So sollen die Kosten bei einem Wechsel gedeckelt werden und alle anfallenden Gebühren von Beginn an offengelegt werden. Dies dient der Vergleichbarkeit der Produkte beim Entscheidungsprozess.
Die Anbieter sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission verschiedene Auszahlungsvarianten anbieten. So können Auszahlungen jährlich, als Gesamtsumme, durch Kombimodelle oder regelmäßige Entnahmen stattfinden. Kundenseitig darf die Variante einmal in fünf Jahren geändert werden. (I.B./ Red.)