Versicherungen

Empfehlungen von AfW und VOTUM zu sogenanntem Verivox-Urteil

Wann liegt bei Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmaklerinnen und -makler keine eine ausgewogene Marktanalyse mehr vor?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat gesprochen

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der VOTUM Verband haben gemeinsam mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen für Versicherungsmaklerinnen und -maklern erarbeitet, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung, dem sogenannten Verivox-Urteil, vom 22. September 2021  unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmaklerinnen und -makler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen soll und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestalten sein müssen.

Dieses Urteil ist zwar auf berechtigte Kritik gestoßen, aber als obergerichtliche Rechtsprechung nun vorerst zu berücksichtigen. Um eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Expertinnen und Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände AfW und VOTUM Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet.

„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung.

Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Alle Makler und Maklerinnen betroffen

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten.

Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen.

Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

(VOTUM/AfW)

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