Die EU-Kommission hat gestern bei einem Treffen der Task Force der European Financial Reporting Group (EFRAG) deren Vorschlag der Direktive (Corporate Social Reporting Directive) vom 23. April 2021 präzisiert. Jetzt müssen Unternehmen präziser und vereinheitlicht über ihr nachhaltiges Wirtschaften berichten. Dr. Carsten Zielke, Geschäftsführer der Zielke Research Consult GmbH, ist Mitglied der Task Force. „Es ist nur zu begrüßen, dass jetzt alle großen Unternehmen nach einheitlichen Regeln über ihr Engagement in Sachen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung berichten müssen“, freut sich Dr. Carsten Zielke über die Entscheidung der EU-Kommission.
Jedes Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern (ursprünglich 500), 20 Millionen Euro Bilanzsumme oder 40 Millionen Euro Umsatz muss ab 2023 solche Berichte liefern. Das gilt auch für nichtbörsennotierte Gesellschaften. Zwar sind kleinere und mittlere Unternehmen ausgenommen. Insofern sie aber größere beliefern, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als auch solche Informationen bereitzustellen.
GESCHÄFTSMODELL DES SORGLOSEN EXPORTS IST GEFÄHRDET
Für die Versicherer heißt das, dass quasi alle nach dem Standard „Solvency II“ berichtenden Unternehmen Informationen über ihr nachhaltiges Wirtschaften geben müssen. Momentan macht das gerade einmal die Hälfte der deutschen Gesellschaften. Künftig werden alle entsprechenden Informationen über Unterneh- men, die die Umwelt verschmutzen oder den Klimawandel nicht in ihr Risikomanagement integriert haben, in einer zentralen Datenbank abrufbar sein. Die Versicherer verarbeiten und veröffentlichen sie zusammengeführt für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Gleiche gilt auch praktisch für alle Banken. Sie sind jetzt ebenfalls verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zusammenzustellen und in ihren Geschäftsberichten zu publizieren. Momentan tun das viele nur im Bundesanzeiger.
Für diese Informationen benötigen sie Kundendaten. Ohne diese Daten können sie zukünftig auch keine neuen Kredite vergeben. Ohne überzeugende Nachhaltigkeitsinformationen bekommen Unternehmen künftig weder Versicherungsschutz noch Finanzierung. Dazu gehören der Umgang mit dem Klimawandel, soziale Aspekte und die Achtung vor den Menschenrechten. Wenn beispielsweise ein Autobauer seine Produkte primär in totalitären Staaten verkauft, ist das ein Negativpunkt, den er veröffentlichen muss. „Dies kann gerade für Deutschland bedeuten, dass das Geschäftsmodell des sorglosen Exports gefährdet ist“, bilanziert Dr. Carsten Zielke. Allerdings kann jedes EU-Land frei entscheiden, ob ein Wirtschaftsprüfer oder eine Nachhaltigkeitsagentur diese Berichte testieren muss. Vor allem Frankreich hatte darauf gedrungen, dass es hier unterschiedliche Akteure geben sollte.
(MEIN GELD)