Und auch Unternehmen sind Teile von dynamischen Prozessen und entwickeln sich permanent weiter. Bei aller unternehmerischen Dynamik kommt jedoch häufig ein Aspekt zu kurz: Der vor Jahren einmal abgeschlossene Versicherungsschutz passt nicht mehr. Er deckt aktuelle Gefahren nicht mehr ab oder wird einer möglichen Schadenhöhe nicht mehr gerecht.
Betriebshaftpflicht – vom AGG bis Cyber-Risiken
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG), Umweltschadensgesetz (USchadG) oder die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind nur einige der gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre, die direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz von Unternehmen haben. Hier tun sich jedoch oft Lücken auf. „Zum Beispiel sind Verletzungen aus den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in älteren Betriebshaftpflicht-Policen oft nicht gedeckt, weil das Gesetz zum Zeitpunkt des Versicherungsschlusses noch gar nicht existierte“, erklärt Daniel Koch, Leiter Produktmanagement Firmen der HDI Versicherung. Das gleiche gilt häufig auch für das Umweltschadensgesetz.
Ein Blick auf die technischen Entwicklung der letzten Jahre offenbart außerdem: Die Verbindung zum Internet ist für viele Firmen heute nicht mehr wegzudenken. Auch das ist mit einer ganzen Reihe neuer Risiken für das Unternehmern verbunden, die durch die alten Policen nicht mehr gedeckt werden, z. B. wenn ein Unternehmen sich nach einem Cyber-Angriff mit Ansprüchen und Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen auseinandersetzen muss.
Jedoch nicht nur die Deckungsumfänge weisen bei älteren Verträgen häufig Lücken auf, auch die Deckungssummen entsprechen oft nicht mehr aktuellen Erfordernissen. „Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch ein Stück entfernt“, weiß HDI Firmen-Experte Koch“, aber bei aktuellen Schadenfällen stehen heute oft Haftungssummen im Raum, die man vor einigen Jahren noch als völlig utopisch angesehen hätte.“ Und die Gerichte sprechen Geschädigten auch in Deutschland immer häufiger solche Summen zu. Zu niedrige Deckungssummen beim Versicherungsschutz können dann leicht das Aus für ein Unternehmen bedeuten.
Sach-Deckungen und Betriebsunterbrechungsschutz
Was für die Haftpflichtdeckungen gilt, gilt häufig auch für die Absicherung von Sach-Risiken. Hier gilt es zu überlegen: Ist der einmal versicherte Betriebscharakter noch aktuell? Sind die Versicherungssummen in den letzten Jahren der Betriebsentwicklung angepasst worden? Technische Betriebseinrichtung, Elektronik und Waren – ist alles noch ausreichend vom Versicherungsschutz umfasst? Gerade in Sachen Elektronik und Steuerung hat sich in den letzten Jahren viel getan und Komponenten, die vor zehn Jahren noch Zukunftsmusik waren, gehören heute oft zum Arbeitsalltag.
Und schließlich wird auch die Absicherung von Betriebsunterbrechungen oft vernachlässigt. Was ist, wenn durch den Schaden an einer teuren Engpassmaschine die Produktion still steht, aber sämtliche Kosten und Gehälter weiterlaufen? Verzögert sich die Reparatur, kann das extrem teuer werden und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens überfordern.
Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen
„Die Praxis zeigt, dass sich Unternehmer oft nicht genügend Gedanken um die Absicherung ihrer Investitionen machen. Wir raten deshalb jedem Verantwortlichen dringend, den Versicherungsschutz seines Unternehmens regelmäßig zu überprüfen“, fasst HDI Firmenversicherungsexperte Koch zussammen. Zum Beispiel hält er in der Betriebshaftpflichtversicherung Deckungssummen von unter drei Mio. Euro heute für unverantwortlich. Und er ergänzt: „Wir empfehlen auch kleineren Unternehmen Deckungssummen von mindestens fünf Mio. Euro.“
Grundsätzlich sollten sich Unternehmer regelmäßig mit ihrem Versicherungsberater in Verbindung setzen und ihren Versicherungsschutz aktualisieren. Denn aktuelle Tarife weisen oft wesentliche Deckungsverbesserungen auf. Und nur ein aktueller Versicherungsschutz schafft Sicherheit auch für die Zukunft.
(Quelle: HDI Versicherungs AG)