Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren im vergangenen Jahr über 2 Millionen Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen zugelassen. Der Gültigkeitszeitraum für das Kennzeichen kann bei der Zulassung festgelegt werden und ist danach nicht mehr veränderbar. Bei vielen Sommerfahrzeugen endet die Saison Ende Oktober. Wer danach weiter fährt, hat keinen Versicherungsschutz, erklärt die uniVersa Versicherung. In der sogenannten Ruhephase darf das Kraftfahrzeug (Kfz) weder bewegt noch auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder einem umfriedeten Grundstück abstellen, sonst riskiert er ein Bußgeld. Was viele nicht wissen: Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht ist, gilt auch außerhalb der Saison der Kfz-Versicherungsschutz beitragsfrei weiter, so die uniVersa. Besteht beispielsweise eine Kaskoversicherung, so ist das Fahrzeug in der Ruhephase nach wie vor gegen Diebstahl oder bei einem Brand versichert. Tipp: Wer sich nicht sicher ist, wie lange sein Saisonkennzeichen gilt, kann dies leicht prüfen. Die Zulassung gilt nur für den Zeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist. Steht oben zum Beispiel eine 4 und unten eine 10, so ist das Kennzeichen nur von Anfang April bis Ende Oktober gültig. Doch Achtung: Wer beispielsweise in der Halloweennacht unterwegs ist, darf das Sommerfahrzeug nur bis Mitternacht fahren und das Winterfahrzeug mit der Kennzeichnung 11 erst danach.