Doch so tief der Schreck auch sitzt – jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen zu reagieren. Denn mit den richtigen Schritten erhält man die nötige Hilfe am schnellsten.
Herzrasen, Schweißausbrüche, Gedankensturm im Kopf: Wenn es im Straßenverkehr gekracht hat, stehen die meisten Autofahrer erst einmal unter Schock. Was ist da eigentlich gerade innerhalb von Sekundenbruchteilen passiert? Hat der andere Fahrer tatsächlich… oder hat man etwa selbst einen Fehler gemacht? Und was ist jetzt zu tun? Situationen wie diese sind keine Seltenheit: Insgesamt mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle passieren jährlich auf Deutschlands Straßen, das sind fast 7.000 pro Tag. Hilfreich ist es in einem solchen Fall, trotz aller Aufregung die Ruhe zu bewahren und einen Schritt nach dem nächsten zu gehen.
„Am Wichtigsten ist es zunächst, die Unfallstelle zu sichern. Die beteiligten Personen sollten sich erst einmal darauf konzentrieren, sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen“, sagt Marco Riesenbeck, Leiter Kraftfahrt-Schaden der HDI Versicherung. Entsprechend müssen sie auf den Unfallort aufmerksam machen: die Warnblinkanlage und – insbesondere bei Dunkelheit – so viel Licht am Wagen wie möglich einschalten, die Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Falls es verletzte Personen gibt, muss sofort erste Hilfe geleistet und der Notruf verständigt werden.
Unfallhergang protokollieren, Versicherung informieren
Gibt es zum Ablauf des Unfalls unterschiedliche Ansichten oder kommt einem irgendetwas merkwürdig vor, sollte zunächst die Polizei verständigt werden. Die Beamten nehmen in diesem Fall den Unfall auf und erstellen ein Protokoll, das gegebenenfalls für die spätere Regulierung zur Haftungsbeurteilung herangezogen wird. Danach sollte man sofort die Versicherung telefonisch kontaktieren. Ist der Unfall aus Sicht der Unfallbeteiligten klar, zum Beispiel bei einem Auffahrunfall oder bei einem Parkplatzunfall auf ein stehendes Fahrzeug, können die Beteiligten darauf verzichten, die Polizei zu rufen und sich sofort mit dem Versicherer in Verbindung setzten.
Die Versicherer noch am Unfallort einzubinden, ist für die Unfallbeteiligten in der Regel sehr hilfreich. Diese können so genau sagen, welche Angaben sie benötigen oder ob und wenn ja, welche Fotos von der Unfallstelle gemacht werden sollten. Wichtig ist in jedem Fall, die Daten des Unfallgegners vollständig zu notieren. Der europäische Unfallbericht, den jeder für alle Fälle im Handschuhfach dabei haben sollte, ist dabei eine wertvolle Hilfe. Vor allem bei Unfällen im Ausland ist er sehr nützlich da er in vielen Sprachen verfügbar ist. Der Fahrer sollte jedoch darauf achten, auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Die Schuldfrage klärt in der Regel die Versicherung, wenn nötig auch auf dem Rechtsweg. Tatsachen zum Unfallhergang zu dokumentieren, ist dagegen unbedenklich.
Auch für die Schadenabwicklung ist es wichtig, die Versicherung so schnell wie möglich mit einzubinden. Denn je nach Schadenart und Versicherungsvertrag übernimmt der Versicherer die Werkstattsuche oder die Reparaturabwicklung oder kann dies dem Kunden anbieten. Einen einfachen Ablauf und eine zügige Regulierung unterstützt auch die Schaden-App, die HDI ihren Kunden im Schadenfall zur Verfügung stellt: „Über die App lassen sich jederzeit Angaben oder auch Fotos von benötigten Unterlagen elektronisch nachreichen. Die Kommunikation zwischen Kunde und Versicherer ist auf diese Weise besonders schnell und direkt“, sagt Marco Riesenbeck.
Plötzlich verschwunden – mit Diebstahl umgehen
Ein großer Schreck fährt Autofahrern auch dann in die Knochen, wenn sie bemerken, dass ihr Fahrzeug nicht mehr da ist, wo sie es abgestellt hatten. Ist ein Auto verschwunden, sollte zunächst geklärt werden, ob vielleicht ein anderer Fahrer mit Zweitschlüssel oder der Abschleppdienst dahinter steckt. Ist dies ausgeschlossen, muss sofort die Polizei informiert und Strafanzeige gestellt werden. Immerhin bedienen sich Diebe in Deutschland an mehr als 18.000 Autos pro Jahr – das sind 50 Fahrzeugdiebstähle am Tag. Man sollte als nächstes das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle stilllegen lassen und seine Versicherung informieren.
Besteht eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung für den Wagen, tritt die Versicherung ein. Allerdings hat der Versicherungsnehmer bei einer Entwendung eine vierwöchige Wartezeit. Wird das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums wiedergefunden, geht es zurück an den Besitzer. Ein etwaiger Schaden am Fahrzeug, der durch den Diebstahl entstanden ist, zum Beispiel durch den Schlossaufbruch, wird in diesem Fall erstattet. Taucht der Wagen innerhalb dieser Frist nicht auf, erstattet die Versicherung den Schaden in der Regel in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse braucht der Versicherungsnehmer nicht zu befürchten, da Diebstahlschäden über die Teilkasko-Versicherung reguliert werden.
(HDI)