In vielen deutschen Städten hat der Straßenkarneval. begonnen. Es wird gefeiert, geschunkelt und auch der Alkohol fließt wieder in rauen Mengen. So schön die ‚jecke Zick‘ auch ist, übertreiben sollte man es nicht, sind sich Schaden-Experten bei der Zurich Versicherung einig. Denn kommt es wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen oder Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz.
Schlägerei im Rausch kann Versicherungsschutz kosten
Oft genug zeigt sich die Karnevalszeit auch von einer anderen Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle. Unter starkem Alkoholeinfluss leidet die Selbstkontrolle. Schon kleinste Rempeleien können im Karnevalsgedrängel zu Auseinandersetzungen führen. Die Zurich Versicherung warnt: Wer dann eine Schlägerei anzettelt, riskiert den privaten Haftpflichtschutz. Das gilt insbesondere dann, wenn deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen werden. Kommt es in Folge dessen zu Entschädigungsansprüche des Opfers, muss der Täter diese aus eigener Tasche finanzieren.
Absolut tabu: Alkohol am Steuer
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto fährt, handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Alkoholisiert ins Auto steigen ist auch an Karneval absolut tabu und wird nicht nur von der Polizei geahndet. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden auch ihren Versicherungsschutz, da sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer verletzen. Nicht zu unterschätzen sind auch die Risiken, wenn noch Restalkohol im Blut ist. Da der menschliche Körper im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde abbaut, bleibt das Auto nach einer durchzechten Nacht auch am Folgetag lieber noch in der Garage.
Aufs Fahrrad umsatteln ist keine Alternative
Wer meint, dass das Fahrrad als Alternative ein sicheres Gefährt darstellt, liegt falsch, warnt der Versicherer. Schon ab 0,3 Promille lässt sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach. Wer sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, geht bereits ein Risiko ein. Auch hier sollten sich die Fahrer bewusst sein: Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten. Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten. Daher gilt: Wer seinen Führerschein liebt, der schiebt.
(Zurich Gruppe Deutschland)