Sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Drohnen besteht in Deutschland seit 2005 eine Versicherungspflicht. Unabhängig von der Anzahl der Propeller, von Gewicht und Größe müssen Drohnen stets versichert sein, sollen sie im Freien genutzt werden. Nur für Flugdrohnen, die ausschließlich in geschlossenen Räumen geflogen werden, ist keine Versicherung vorgeschrieben.
Bei der Flugdrohne gilt die sogenannte Gefährdungshaftung: Besitzerinnen und Besitzer haften für alle Schäden, die ihre Drohne verursacht. Wenn etwa aufgrund starken Windes oder aufgrund eines Bedienfehlers eine Drohne auf ein Auto fällt oder ein Verkehrsunfall durch eine abstürzende Drohne ausgelöst wird – haftbar ist in jedem Fall deren Inhaberin oder Inhaber. Auch wenn eine Drohne verliehen wird und während der Ausleihzeit einem Unbeteiligten durch das Fluggerät ein Schaden zugefügt wird, haften in aller Regel Besitzerin oder Besitzer. Und das kann teuer werden.