Viele Arbeitnehmer haben während der Home-Office-Zeit ihr Fahrzeug deutlich weniger benutzt. Andere wiederum sind mehr als üblich mit dem Auto unterwegs gewesen, um öffentliche Verkehrsmittel zu meiden. Ob mehr oder weniger gefahren wurde – unter Umständen kann mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Kfz-Versicherung viel Geld gespart werden. Die ARAG Experten geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, worauf man bei der Kfz-Versicherung achten sollte.
Weniger Unfälle durch Corona
Home-Office, Lockdown und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie hatten zur Folge, dass es allein von März bis Juni 2020 weniger Verkehrsunfälle gab. Am stärksten gingen die Unfälle mit Personenschäden auf Autobahnen zurück. Hier sank die Zahl laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vorjahr um knapp 40 Prozent . Und weniger Verkehrsunfälle können sich unter Umständen auf die Prämien der Autoversicherer auswirken und diese reduzieren. Aber auch das individuelle Fahrverhalten kann Auswirkungen auf die Beiträge der Kfz-Versicherungen haben. Daher raten die ARAG Experten, die Verträge dieses Jahr besonders genau unter die Lupe zu nehmen.
Vertrag prüfen
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer sogar verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet.
Fristen beachten
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Auch Tarifanpassungen müssen bis zu dieser Frist schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese Frist bei Beitragserhöhungen entfällt. Dann dürfen Versicherungsnehmer ihren Vertrag ab dem Zeitpunkt der Erhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dafür haben Versicherte nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Allerdings sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag in trockenen Tüchern ist, weil Versicherungsgesellschaften Teil- und Vollkasko-Verträge ablehnen dürfen.
Einsparpotenzial erkennen
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann. Der Beitrag wird in der Regel auch günstiger, wenn eine Selbstbeteiligung gewählt wird. Je höher diese ist, desto niedriger der Beitrag. Zu guter Letzt raten die ARAG Experten, Vergleichsangebote einzuholen und Tarife zu vergleichen. Je detaillierter man hierbei den eigenen Vertrag kennt, desto besser kann man vergleichen.
Rabatte hinterfragen
Versicherungsgesellschaften gewähren meist zahlreiche Rabatte. So kann es sich beispielsweise günstig auf den Beitrag auswirken, wenn das Auto in der Garage steht oder nur privat und nicht beruflich genutzt wird. Und nicht nur das Alter des Versicherungsnehmers oder das Fahrzeugalter können entscheidend sein, ob Rabatte gewährt werden oder nicht. Hier raten die ARAG Experten, sich genau zu informieren, was gezahlt werden muss, wenn diese vertraglich vereinbarten Größen nicht eingehalten werden – wenn also beispielsweise gar keine Garage vorhanden ist oder regelmäßig Fahrer unter 25 das Auto nutzen, obwohl der Fahrerkreis nur den Versicherungsnehmer einschließt. Auch die Höhe der Kosten von Mehrkilometern kann sich unter Umständen als finanzieller Bumerang erweisen.
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
(ARAG)