Im Prozess zwischen dem Vergleichsportal CHECK24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) signalisierte das Landgericht München I heute eine Bestätigung des Geschäftsmodells von CHECK24 und entkräftete somit die Hauptangriffspunkte des BVK.
Das Gericht war sehr deutlich in seinen Ausführungen, dass CHECK24 seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage als auch gesetzeskonforme Befragung und Beratung bietet.
„Die heutige Verhandlung stimmt uns positiv“, sagt Christoph Röttele, CHECK24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. „Unser Geschäftsmodell schafft konsequente Transparenz und ist fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für nachhaltig zufriedene Kunden“. Über 15 Millionen Kunden honorieren bis heute den Service von CHECK24.
Das Gericht hat sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation („Erstinformation“) von CHECK24 nicht beanstandet. Es erkannte lediglich Nachbesserungsbedarf bei der Positionierung der sog. Erstinformation. Das Gericht ließ weiter erkennen, dass sich lediglich beim Hausrat- und Privathaftpflichtvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen ggf. Anpassungsbedarf ergeben könnte.
Ein Urteil gab es nicht. Das Gericht setzte die Verkündung für den 13. Juli 2016 um 10 Uhr an.
Klarstellung: Dass die Bezeichnung „Vergleichsportal“ irreführend sei – wie es der BVK häufig in der Öffentlichkeit behauptet – ist falsch und war niemals Gegenstand der Gerichtsverhandlung. CHECK24 ist seit über 15 Jahren ein Vergleichsportal und gleichzeitig im Bereich der Versicherungsvermittlung als Makler tätig.