Versicherungen

Kleinanhänger – Sicher fahren mit Anhängelast

Baumschnitt, Gartenerde, Baumaterial - sperrige Güter passen oft nicht ins Auto. In solchen Fällen kommen häufig Kleinanhänger zum Einsatz.

 

Mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht lassen sie sich an praktisch jeden Pkw andocken. Einzige Voraussetzung: eine Anhängekupplung muss vorhanden sein. Außerdem reicht ein Führerschein der Klasse B, sofern das Gespann nicht über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kommt. Bekommen kann man die Anhänger oft sogar im nächsten Baumarkt, entweder zum Kauf oder als Leihfahrzeug.

„So leicht Kleinanhänger auch verfügbar sind, sie sind kein Spielzeug. Im Gegenteil: Sie erfordern die volle Aufmerksamkeit des Fahrers“, sagt Marco Riesenbeck, Leiter des Bereichs Kraftfahrt Schaden der HDI Versicherung. Denn auch die leichten Baumarkt-Anhänger können das Fahrverhalten des Zugfahrzeugs erheblich beeinflussen.

Ladung und Ladungssicherung

Ein zentraler Punkt ist die richtige Beladung des Anhängers. Grundsätzlich gehören schwere Gegenstände immer über die Achse oder ein wenig nach vorne versetzt. Davor können leichtere Dinge wie Kisten oder Kartons an der Stirnwand gestapelt werden. Alternativ kann bei vielen Anhängern die Ladefläche entsprechend unterteilt werden. Eine andere Option ist es, die Ladung mit Hilfe von Verzurrgurten über der Achse zu befestigen. Eine Abdeckplane oder – bei einem offenen Anhänger – ein Netz bieten einen zusätzlichen Schutz. Kreuz und quer gepackte, gestapelte oder schlecht gesicherte Transportgüter, können dagegen schnell zu gefährlichen Geschossen werden. Und kommt schwere Ladung bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver ins Rutschen, ist ein Unfall fast unvermeidlich.

Besonderes Augenmerk muss der Fahrer auch auf das Gewicht der Ladung legen. Insbesondere das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Stützlast sind dabei wichtige Eckpunkte. Die Stützlast der Anhängekupplung sollte möglichst ausgeschöpft, darf nicht aber überschritten werden. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeuges – Feld 13 – hilft hier weiter. Außerdem sollte das Gespann nach der Beladung des Anhängers eine gerade Linie bilden und von der Seite gesehen an der Anhängekupplung keinen Knick aufweisen.

Fahrverhalten anpassen

Selbst wenn auf gerader Strecke bei den meisten Fahrzeugen kaum ein Unterschied festzustellen ist – auch kleine Anhänger können das Fahrverhalten erheblich beeinflussen. Das zusätzliche Gewicht verlängert den Bremsweg und beim Ausweichen kann der Anhänger ausscheren. Vorsicht ist auch in der Kurve angesagt. Eine enge Kurve gewohnt zügig anzufahren, kann den Anhänger ausbrechen lassen. Im Extremfall kann dieser umkippen oder das Heck des Zugfahrzeugs touchieren und das ganze Gespann aus der Spur bringen.

„Bei Fahrten mit einem Anhänger muss der Fahrer darauf achten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit strikt einzuhalten“, rät HDI Schadenexperte Riesenbeck. Denn wird die kritische Geschwindigkeit des Anhängers überschritten, genügt der kleinste Impuls und Pendelbewegungen des Anhängers können sich aufschaukeln. Das ganze Gespann kann so ins Schleudern geraten. In der Regel gilt für Fahrten mit Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch 100 km/h erlaubt. Jeder Fahrer sollte sich daher vor der Fahrt informieren, wie schnell er mit dem Gespann fahren darf.

(HDI)

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